Hoeneß-Erpresser: Strafe auf drei Jahre reduziert

Der Prozess um den Erpresser von Uli Hoeneß wurde neu aufgerollt. Weil Thomas S. sehr krank ist, muss er neun Monate kürzer ins Gefängnis. Jetzt für insgesamt drei Jahre.
Sophie Anfang |
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München - 215 000 Euro wollte Thomas S. vom Ex-Bayern Chef Uli Hoeneß erpressen. Dafür schickte ihn das Landgericht vergangenen Winter für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Zu lange, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof, weshalb sich das Landgericht gestern erneut mit Thomas S. befassen musste. Die langjährige kriminelle Vergangenheit von S. fällt ihm auch im neuen Urteil vor die Füße. Sein schlechter Gesundheitszustand erspart ihm jedoch fast ein Jahr Knast.

Thomas S. ist ein kranker Mann. Darauf legt sein Verteidiger Martin Heidenreich wert. Die Zuhörer fühlen sich bei der Verhandlung zeitweise wie bei einer Medizinvorlesung. Fast eine Stunde wird der Gesundheitszustand des Angeklagten diskutiert. Vor allem der Diabetes von S. bringt Gutachter Wolfgang Eisenmenger dazu, einen Einführungsvortrag zur Zuckerkrankheit abzuhalten.

Einmal stellt sich der Medizinprofessor sogar mit S. vor den Richtertisch, knöpft ihm das Hemd auf und tastet das falsch verheilte Schlüsselbein ab. S. war bei seiner Festnahme durch die Polizei gestürzt und hatte es sich gebrochen.

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Die öffentliche Visite hat jedoch einen Sinn: Drei Jahre bekommt S. im neuen Urteil für seine Taten. Die mildere Strafe begründet Richter Rupert Heindl vor allem damit, dass S. die Haft wegen seinem Diabetes nur schlecht verkrafte.

Der verhinderte Erpresser wirkt bei der Verhandlung oft so, als würde er wegnicken. Seine Augen sind geschlossen, er atmet tief ein und aus. Angesichts des Verhandlungstempos kann man es ihm kaum verdenken. Richter Heindl will nicht nur mildern, er will auch bei den strafverschärfenden Gründen genau sein: Akribisch werden die vielen Vorstrafen und Führungsberichte aus den Haftzeiten von S. verlesen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hatte das Landgericht bei seinem ersten Urteil die Vorstrafen von S. zu hart bewertet und das nicht ausreichend begründet. Heindl, so entsteht der Eindruck, will sich das nicht vorwerfen lassen.

Kurios: Heindl hatte den Steuerhinterziehungs-Prozess gegen Uli Hoeneß geleitet und damit das Urteil gefällt, das S. dazu animierte, Hoeneß in einem anonymen Brief anzudrohen, ihm die Haft so ungemütlich wie möglich zu machen – wenn er nicht zahlt. Hoeneß war darauf jedoch nicht eingegangen.

 

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