Hoeneß-Erpresser: Strafe zu hart!
München - Wie die "Bild am Sonntag" berichtete hat der BGH das Urteil gegen den Erpresser von Uli Hoeneß aufgehoben. Im Dezember 2014 war Thomas S. vom Landgericht München II zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit wurde er härter bestraft als sein Erpressungsopfer. Uli Hoeneß wurde wegen der 28, 5 Millionen Euro, die er an Steuern hinterzogen hat, zu drei Monaten weniger verurteilt. Der 51-Jährige Thomas S. hat Hoeneß vor dessen Haftantritt mit einem Drohbrief erpresst und 215 000 Euro gefordert. In dem Schreiben droht er, er habe gute Kontakte ins Gefängnis und könne für einen "unruhigen Haftverlauf" sorgen. Uli Hoeneß schaltete daraufhin die Polizei ein, die bei einer fingierten Geldübergabe den Erpresser schnappen konnte.
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Der Richter vom Landgericht warf dem Angeklagten vor "kriminelle Energie" an den Tag gelegt zu haben, weil er Handschuh trug, um keine Spuren zu hinterlassen.
Vor allem dieser Begründung folgte der Bundesgerichtshof nicht. Laut dem Bericht der BamS könne es Thomas S. nicht zur last gelegt werden, dass er es den Ermittlungsbehörden schwer gemacht hat. Die grundsätzliche Schuld von Thomas S. bestätigte aber auch der BGH.