Hoeneß-Erpresser: Strafe zu hart!

Der BGH hat das Urteil gegen den Hoeneß-Erpresser aufgehoben. Laut BGH sei die Strafe zu hoch ausgefallen. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.
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Der mutmaßliche Erpresser hat im Mai dieses Jahres einen mit "Mister X" unterzeichneten Drohbrief an Uli Hoeneß geschrieben und darin 215 000 Euro gefordert.
dpa Der mutmaßliche Erpresser hat im Mai dieses Jahres einen mit "Mister X" unterzeichneten Drohbrief an Uli Hoeneß geschrieben und darin 215 000 Euro gefordert.

München - Wie die "Bild am Sonntag" berichtete hat der BGH das Urteil gegen den Erpresser von Uli Hoeneß aufgehoben. Im Dezember 2014 war Thomas S. vom Landgericht München II zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit wurde er härter bestraft als sein Erpressungsopfer. Uli Hoeneß wurde wegen der 28, 5 Millionen Euro, die er an Steuern hinterzogen hat, zu drei Monaten weniger verurteilt. Der 51-Jährige Thomas S. hat Hoeneß vor dessen Haftantritt mit einem Drohbrief erpresst und 215 000 Euro gefordert. In dem Schreiben droht er, er habe gute Kontakte ins Gefängnis und könne für einen "unruhigen Haftverlauf" sorgen. Uli Hoeneß schaltete daraufhin die Polizei ein, die bei einer fingierten Geldübergabe den Erpresser schnappen konnte.

Lesen Sie hier: So dilettantisch lief die Hoeneß-Erpressung

Der Richter vom Landgericht warf dem Angeklagten vor "kriminelle Energie" an den Tag gelegt zu haben, weil er Handschuh trug, um keine Spuren zu hinterlassen.

Vor allem dieser Begründung folgte der Bundesgerichtshof nicht. Laut dem Bericht der BamS könne es Thomas S. nicht zur last gelegt werden, dass er es den Ermittlungsbehörden schwer gemacht hat. Die grundsätzliche Schuld von Thomas S. bestätigte aber auch der BGH.

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