Historische Münchner Kriminalfälle: Ein Liebesdrama mit versöhnlichem Ende
München - Es war eine klassische Liebestragödie, die im April 1974 vor dem Schwurgericht München aufgeführt wurde.
Einzelne Szenen, stellte am Ende sogar der Vorsitzende Anton Bierl fest, "waren geradezu bühnenreif und haben ‚Romeo und Julia' bisweilen in den Hintergrund gerückt". Journalisten erfanden für das Rührstück Schlagzeilen wie "Der Dolch steckte im Poncho" oder "Die Gräfin und ihre Männer". Dabei hätte der ganze kitschige Roman gar nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen. Denn die Bluttat vom 7. November 1970 war in der Münchner Gesellschaft lange verschwiegen worden und die Hauptdarsteller waren untergetaucht.
Ein blutiger Abschiedskuss
Die schöne, dunkelhaarige, 28 Jahre alte Diana Margarete Gräfin zu Eltz hatte ihren Freund, den portugiesischen Studenten Rodriguez Dos Reis, damals 30 und Geschäftsführer einer Pizzeria, beim Abschiedskuss ein 35 Zentimeter langes Wurstmesser - Dolch klang freilich dichterischer - in den Rücken gestoßen, das sie in einem Poncho verborgen hatte. Sie wohnte in einem Schlösschen in Schwabing, ihre Stammburg an der Mosel zierte die 500-Mark-Note. Nach der Bluttat war sie mit ihrem dreijährigen Töchterchen aus erster Ehe nach Mexiko und weiter nach Argentinien gereist.
Warum der Liebhaber, obwohl er um ein Haar gestorben wäre, die Messerstecherin nicht verriet, sollte sich erst Jahre später herausstellen: Er hatte von ihr 50.000 Mark geliehen, die er nicht zurückzuzahlen brauchte. Monatelang schwiegen auch die Ärzte, die dem Portugiesen in einem Münchner Krankenhaus das Leben gerettet hatten. Immerhin hatte die Gräfin sämtliche Behandlungskosten bezahlt.
Nur durch Zufall erfuhr der Staatsanwalt Wendt während einer Verhandlungspause in anderer Sache von dem Vorfall, ihm wurde eine Äußerung auf einer Party zugetragen. Wendt überprüfte 74 Kliniken, bis er auf die Spur des Opfers kam. Aber auch der mit der Sache betraute Rechtsanwalt hüllte sich auftragsgemäß in Schweigen. Erst eine erzwungene Hausdurchsuchung in seiner Kanzlei erbrachte nähere Hinweise auf den Verbleib der verschwundenen Gräfin. Über Interpol wurde sie ausfindig gemacht und nach München überstellt.
Eine Tat aus enttäuschter Liebe
Aus enttäuschter Liebe habe sie gehandelt, offenbarte sich die des Mordes Angeklagte dann wortkarg dem Gericht. Sie habe dem Studenten wenigstens noch beim Abschied am Gartentor einen Denkzettel geben wollen. Besser erhellt wurde der menschliche Hintergrund erst von den wissenschaftlichen Sachverständigen. Sie sei offensichtlich am Ende gewesen, bekundete der Psychiater Professor Walter Simon, den die Gräfin als "Frau K." drei Tage nach der Tat konsultiert hatte und der sie im Gerichtssaal mit einem ordentlichen Handkuss begrüßte. Immer wieder habe sie ihm versichert, dass sie bedroht worden sei.
"Ohne jeden Abstrich" bejahte der Senior der deutschen Gerichtspsychiatrie, Professor Hans Bürger-Prinz aus Hamburg, die entscheidende Frage, ob der Angeklagten verminderte Zurechnungsfähigkeit zuzubilligen sei. Für den Gutachter war es "völlig fraglos", dass bei der Gräfin vor der Tat ein "Bedrohungsgefühl" und ein "affektiver Spannungszustand" vorherrschend gewesen seien. Dies habe resultiert aus Bedrückung über sich selbst, dem finanziellen Minus infolge des verliehenen Geldes, dem Zusammenbruch eines für möglich gehaltenen Lebensweges und der Enttäuschung über den Geliebten.
Bürger-Prinz gab der gründlich analysierten Lebensgeschichte der Gräfin die Überschrift: "Diana und die Männer, die ihr alle nicht wohl wollten". Er schilderte ihre Enttäuschung in der Ehe, die sie dem galanten Südländer in die Arme trieb, bis sie feststellte, dass auch seinen Liebesschwüren nicht zu trauen sei. Schließlich hätten sich die beiden Liebenden wie in einer Arena gegenüber gestanden. "Jeder wollte dem anderen zeigen, dass er der Stärkere sei."
Ein "alltägliches Frauenschicksal"
Die Gutachten veranlassten den Staatsanwalt, in seinem Plädoyer die Anklage von Mordversuch auf versuchten Totschlag einzuschränken und dafür viereinhalb Jahre zu beantragen. Verteidiger Manfred Brandl, der den Fall als "alltägliches Frauenschicksal" schilderte, plädierte auf schwere Körperverletzung; da sich diese in einer "notwehrähnlichen Situation" als Folge einer Reihe von Kränkungen ereignet habe, sei die Strafe an der unteren Grenze anzusetzen.
Das Urteil vom 17. April 1974 lautete drei Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung. Die "Diplomforstwirtin" wurde des versuchten Totschlags schuldig befunden. Das Schwurgericht bescheinigte ihr eine Reihe von Motiven: enttäuschte Liebe, verletzter Stolz, Zorn, Wut und Eifersucht. Das Opfer habe auch ein Maß moralischer Schuld auf sich geladen. Obwohl Nebenkläger, hatte der Portugiese seiner Gräfin inzwischen "alles verziehen".