Hinrichtung als letzter Akt einer tödlichen Liebesgeschichte

Mit Hammer, Messer und schwarzer Maske: Ex-LMU-Student Philipp B. hat 2010 in der chinesischen Hafenstadt Xiamen zwei Menschen ermordet. Jetzt wurde er zum Tode verurteilt!
von  Natalie Kettinger
Ein Foto vom Tatort: An diesem Platz in Xiamen (linkes Bild) soll Philipp B. 2010 den Doppelmord begangen haben.
Ein Foto vom Tatort: An diesem Platz in Xiamen (linkes Bild) soll Philipp B. 2010 den Doppelmord begangen haben. © www.whatsonxiamen.com

Mit Hammer, Messer und schwarzer Maske: Ex-LMU-Student Philipp B. hat 2010 in der chinesischen Hafenstadt Xiamen zwei Menschen ermordet. Jetzt wurde er zum Tode verurteilt!

München - Er hat seine Ex-Freundin und deren neuen Partner regelrecht niedergemetzelt, nun soll er selbst sterben: Der Münchner Philipp B. ist vom Mittleren Volksgericht der südostchinesischen Stadt Xiamen wegen Doppelmordes zum Tode verurteilt worden.

Wie lange er noch zu leben hat, ist unklar. Chen Liqun, der chinesische Anwalt des 36-jährigen Deutschen, sagte, das in erster Instanz gefällte Urteil müsse zunächst vom Obersten Gericht in Peking bestätigt werden. Ob Philipp B. in Berufung gehen wird, war gestern noch unklar. „Wir wissen es nicht. Er hat selbst noch keine Entscheidung getroffen“, so Rechtsbeistand Chen Liqun.

Hinrichtung wäre der letzte Akt einer Love-Story, die längst zum tödlichen Drama geworden ist.

Anfang der 2000er-Jahre zieht Philipp B. von Teisendorf im Chiemgau nach München, um an der Ludwig-Maximilians-Universität Sinologie zu studieren. Er verliebt sich in eine Kommilitonin: Jennifer M. († 29) teilt seine Leidenschaft für die chinesische Sprache und Kultur. Für ihn ist die Venezolanerin die Liebe seines Lebens.

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Doch 2005 trennt sich die junge Frau von Philipp B. Er kann das Beziehungs-Aus nicht verwinden und beginnt, Jennifer M. nachzustellen. Freunde sagen, er hätte sie mehrmals bedroht. Jennifer M. habe sich deshalb sogar an die Polizei gewandt. 2006 geht Jennifer M. zum Studium nach Xiamen.

Flieht sie auch vor dem Stalker, der sie nicht in Ruhe lässt? Immerhin liegen mehr als 9000 Kilometer zwischen München und der chinesischen Hafenstadt. Jennifer M. trifft dort einen neuen Mann: Jörn-Christian H. († 39). Die beiden bekommen einen Sohn (heute 6) und wollen heiraten.

Aber Philipp B. lässt nicht locker. 2010 taucht er plötzlich in Xiamen auf. Am Abend des 5. Juni lockt er das Paar vor das Marco-Polo-Luxushotel in der Innenstadt. Ein Restaurantbesitzer hört erregte Stimmen, offenbar eine heftige Auseinandersetzung.

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Dann geht Philipp B. – laut Augenzeugen trägt er dunkle Kleidung und eine schwarze Maske – mit einem Hammer und einem Messer auf Jörn-Christian H. los, der blutend zusammenbricht.

Nach einem ersten Polizeibericht der chinesischen Ermittler soll sich das Trio um Geld gestritten haben. Später wird Eifersucht als Motiv angenommen.

Jennifer M. fleht auf Knien um ihr Leben. Vergebens. Philipp B. tötet sie mit zahllosen Messerstichen. Anschließend versucht er, sich selbst umzubringen, und schlitzt sich die Bein-Arterien auf. Der Doppelmörder überlebt im Krankenhaus

Im Sommer 2011 erhebt die Staatsanwaltschaft in Xiamen Mordanklage. Der Deutsche wird zu diesem Zeitpunkt vom Auswärtigen Amt konsularisch betreut. „Die Bundesregierung hat sich auch in diesem Fall von Beginn an für eine Abwendung der Todesstrafe eingesetzt“, sagt ein Sprecher.

Im Internet meldet sich die Schwester der Ermordeten auf einer zu Wort: „Dieser Irre hat ein unschuldiges Kind zur Vollwaise gemacht und zwei Familien ins Unglück gestürzt. Er hat Jennifer ohne jede Gnade getötet – jetzt soll auch ihm keine Gnade widerfahren.“

Nach dem Todesurteil – dem ersten gegen einen Deutschen in China – hat Berlin gestern „in kategorischer Form“ die Ablehnung der Maximalstrafe bekräftigt. Sie werde „alles in ihrer Macht stehende“ tun, damit das Urteil nicht vollstreckt werde.

In München ist die Staatsregierung eingeschaltet: „Das Bayerische Staatsministerium der Justiz teilt die ablehnende Haltung der Bundesregierung in Bezug auf die Todesstrafe uneingeschränkt und begrüßt die intensiven Bemühungen des Bundes, die Todesstrafe in diesem Fall abzuwenden“, hieß es in einer Stellungnahme. „Wenn es Möglichkeiten gibt, das zu erreichen, wird Bayern selbstverständlich jeden möglichen Beitrag dazu leisten.“

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