China: Münchner (36) als erster Deutscher zum Tode verurteilt

Ein Münchner Eifersuchtsdrama fand in China ein furchtbares Ende. Philipp B. metzelte seine Ex-Freundin und deren Verlobten nieder. Jetzt bekommt er die Todesstrafe.
dpa/az |
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Ein Foto vom Tatort: An diesem Platz in Xiamen (linkes Bild) soll Philipp B. 2010 den Doppelmord begangen haben.
www.whatsonxiamen.com Ein Foto vom Tatort: An diesem Platz in Xiamen (linkes Bild) soll Philipp B. 2010 den Doppelmord begangen haben.

Ein Münchner Eifersuchtsdrama fand in China ein furchtbares Ende. Der 36-jährige Philipp B. metzelte vor vier Jahren seine Ex-Freundin und deren Lebensgefährten nieder. Jetzt bekommt er die Todesstrafe. Wird er hingerichtet?

Peking - Zum ersten Mal ist ein Deutscher in China zum Tode verurteilt worden. Der 36-jährige Philipp B. war wegen Doppelmordes an seiner ehemaligen Freundin und deren Lebensgefährten angeklagt. Sein chinesischer Anwalt sagte am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa in Peking, das Mittlere Volksgericht der südostchinesischen Stadt Xiamen habe am Vortag das Urteil in erster Instanz gefällt. Der Fall müsse noch von höheren Gerichten bestätigt werden.

Philipp B., der ursprünglich aus dem oberbayerischen Teisendorf im Chiemgau kommt, hatte laut Anklage im Juni 2010 seine frühere Freundin Jennifer M. (29) aus Münchner Studententagen und deren neuen Freund Jörn-Christian H. (39) auf offener Straße in Xiamen mit einem Hammer und einem Messer umgebracht.

Lesen Sie hier: Doppelmörder in Haft - Todesstrafe für LMU-Studenten?

Das Gerichtsverfahren war vor drei Jahren schon abgeschlossen worden. Seither wartete der 36-Jährige auf das Urteil.

Ob er in Berufung gehen wird, war unklar. "Wir wissen es noch nicht", sagte der Anwalt Chen Liqun der dpa. "Er hat selbst noch keine Entscheidung getroffen." Der Fall müsste ohnehin noch in höherer Instanz sowie am Ende vom Obersten Gericht Chinas in Peking bestätigt werden.

Ob Philipp B. tatsächlich hingerichtet wird, war unklar. "Es ist zunächst ein Urteil in erster Instanz", sagte der Anwalt dazu nur. Der Münchner war während des Gerichtsverfahrens konsularisch betreut worden. Diplomaten wollten sich zu dem Konsularfall wie üblich nicht äußern. Das Auswärtige Amt setzt sich grundsätzlich in anderen Ländern dafür ein, dass keine Todesstrafe verhängt wird, da diese in Deutschland abgeschafft und abgelehnt wird.

Als Motiv des Doppelmordes galt Eifersucht. Er soll seine ehemalige Freundin und deren Lebensgefährten in ein Luxushotel in Xiamen gelockt haben. Augenzeugen berichteten, maskiert in schwarzer Montur habe er den beiden dann auf der Straße aufgelauert und sie niedergemetzelt. Wie Zeugen berichteten, flehte die junge Frau noch auf den Knien um Gnade, bevor er sie umbrachte. Als Waise blieb ein inzwischen sechs Jahre altes Kind zurück, dass heute bei Verwandten des Mannes in Deutschland aufwächst.

Der Täter und seine Ex-Freundin hatten in München gemeinsam Sinologie studiert. Sie trennte sich im Sommer 2005 von ihm. Er soll die Trennung nicht überwunden haben und begann sie zu verfolgen, wie Freunde berichteten. Nach offiziell unbestätigten Angaben aus dem Bekanntenkreis soll er sie mehrfach bedroht haben. Jennifer M. habe sich deswegen sogar an die Polizei gewandt. 2006 ging sie zum Studium nach Xiamen. Es wurde spekuliert, dass Philipp B. eigens nach China gereist war, um beide zu töten. Er soll direkt nach der Bluttat versucht haben, sich selbst zu töten, und hatte sich selbst schwer verletzt.

Sollte der Münchner jetzt keine Berufung einlegen, müsste das Todesurteil nach chinesischer Praxis bald vollstreckt werden. Er wäre damit der erste Deutsche, der in China hingerichtet würde. Der einzige Europäer, der in China jemals exekutiert worden ist, war 2009 ein gebürtiger Pakistani mit einem britischen Pass, der Rauschgift geschmuggelt hatte. In China kann eine Todesstrafe auch auf Bewährung verhängt werden, was in eindeutigen Mordfällen aber ungewöhnlich wäre. Meist wird die Strafe dann auch nach zwei Jahren in lebenslange Haft umgewandelt.

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