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Halbes Jahr Gefängnis: Urteil im Prozess um Neonazi-Wahlplakate in München

Zwei Rechtsextreme stehen wegen Plakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen" vor Gericht.
John Schneider
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Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal.
Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal. © Angelika Warmuth/dpa

München - Erschrocken sei sie gewesen, erinnert sich eine Frau an den Tag im September 2021. Der Grund für ihren Schrecken: Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen", die in ihrer Nachbarschaft aufgestellt worden waren.

Die Aktion zu Wahlkampfzeiten im vergangenen Jahr ist Gegenstand eines Prozesses am Amtsgericht. Zwei Männer, darunter ein szenebekannter Neonazi, müssen sich wegen Aufforderung zum Totschlag und Volksverhetzung verantworten.

Angeklagte Neonazis wollen sich nicht zu den Vorwürfen äußern

Ein 28-jähriger Münchner erinnert sich, dass er in der Nähe der Synagoge am St.-Jakobs-Platz ein solches Plakat entdeckt hatte. Er rief die Polizei. Ein weiterer Zeuge, selbst Mitglied der Grünen, erklärt vor Gericht: "Das ist keine freie Meinungsäußerung mehr." Der Spruch habe ihn betroffen gemacht. "Das ist schon fast Aufruf zu einer Straftat." Den Vorsitzenden der Münchner Grünen, Joel Keilhauer, riefen Parteifreunde am 6. September 2021 an und berichteten von den Plakaten. Sie fühlten sich bedroht. Er habe daraufhin die Polizei alarmiert, die ihm gesagt habe, dass die Plakate abgehängt werden.

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Die Angeklagten wollten sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 65-Jährige war damals Vorsitzender der Partei Der III. Weg und gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Zudem soll er das Aufhängen an Orten in Bayern und auch in Sachsen veranlasst haben. Ihm werden 26 Fälle der Volksverhetzung und der Aufforderung zum Totschlag vorgeworfen.
Der 42-Jährige war laut Anklage stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Bayern. Ihm werden zwei Fälle zur Last gelegt.

Die Verteidiger wollen jeweils Freisprüche für ihre Mandanten, begründen dies unter anderem mit fehlenden Beweisen für ihre Beteiligung. Zudem könne man nicht zwingend schlussfolgern, dass mit dem Spruch die Partei von Bündnis 90/Die Grünen gemeint sei.

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Amtsrichter verurteilt beide wegen Volksverhetzung und Aufforderung zum Totschlag

Amtsrichter Thomas Müller kommt zu einem anderen Schluss und verurteilt beide wegen Volksverhetzung und Aufforderung zum Totschlag. Die Auffassung, man könnte so einen Slogan zum Besten geben, ohne sich der Volksverhetzung und der Aufforderung zu Straftaten strafbar zu machen, halte er für schlicht abwegig, begründet der Richter sein Urteil.

Für den 65-Jährigen gibt es dafür eine Geldstrafe, der Mitangeklagte muss sechs Monate ins Gefängnis. Bewährung gibt es für den szenebekannten Mann nicht. Der Richter begründet dies mit dessen einschlägigen Vorstrafen. Der Verteidiger des 42-Jährigen kündigt Berufung gegen das Urteil an.

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  • Der wahre tscharlie am 25.10.2022 17:20 Uhr / Bewertung:

    Ein richtiges Urteil!!

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