Gericht: "Hängt die Grünen"-Plakate dürfen bleiben

Rechtsextreme hängen Plakate auf, auf denen gefordert wird, die Grünen zu erhängen. Alles in Ordnung, findet ein Gericht.
dpa |
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Ein zerstörtes Wahlplakat der Grünen (Symbolfoto).
Ein zerstörtes Wahlplakat der Grünen (Symbolfoto). © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Zwickau

Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau weiter aufhängen, allerdings nur mit Abstand zu Plakaten der Grünen.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des "III. Wegs" statt, wie es am Dienstag mitteilte - allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.

Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck "Hängt die Grünen" binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III. Wegs" und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei "III. Weg" als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen.

© dpa-infocom, dpa:210914-99-212370/2

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2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Bongo am 14.09.2021 18:08 Uhr / Bewertung:

    Aufhängen geht schon mal garnicht, nichtwählen reicht auch!

  • Der wahre tscharlie am 14.09.2021 16:33 Uhr / Bewertung:

    ".....Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen"

    Zwickau.....noch irgendwelche Fragen? Das ist doch ein Freibrief für diese "Braunen". Und was kommt dann als Nächstes von denen? Ich hoffe nur, die Stadt Zwickau geht gegen das Urteil vor.

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