Grundsatzurteil: Falschparker verpetzen ist erlaubt

Wer per App ein auf einem Radlweg abgestelltes Auto meldet, verstößt nicht gegen den Datenschutz, sagt ein Gericht.
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Mit Foto Radlstreifenparker melden? Das geht, sagt ein Gericht.
Mit Foto Radlstreifenparker melden? Das geht, sagt ein Gericht. © Oliver Berg/dpa

München Sie sind bei einigen Radlern beliebt: Apps, mit deren Hilfe man Fotos von falschparkenden Autos machen und dann automatisiert an die zuständige Polizeidienststelle senden kann. So haben es auch zwei Münchner Radler gemacht. Doch statt eines Dankeschöns bekamen die beiden Post vom Landesamt für Datenschutzaufsicht und ein Verwarngeld. Das war aber nicht rechtens, hat nun ein Gericht entschieden.

Bußgeld wegen Verstoß gegen den Datenschutz

100 Euro sollten die beiden Männer zahlen, weil sie das Foto der Autokennzeichen ohne die Zustimmung der Autofahrer gemacht und versandt haben. Das habe gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, so die Ansicht des Landesamts für Datenschutzaufsicht mit Sitz in Ansbach. Die Behörde hatte die Fotos von den Polizeidienststellen weitergeleitet bekommen.

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Dagegen wehrten sich die beiden Münchner. Verhandelt wurde wegen des Sitzes der Behörde in Ansbach und das dortige Gericht hat nun in einem Grundsatzurteil entschieden: Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das Gericht hat die Entscheidung am Mittwoch veröffentlicht.

Datenverarbeitung oder Übergriff?

Das Verwaltungsgericht hatte die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung verbunden und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Umwelthilfe gegen Falschparker

Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind", kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit."

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Im Kern ging es bei den Verfahren um die Frage, ob es sich bei der digitalen Übermittlung der Fotos um eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handelt. Denn nach dieser Verordnung muss für das Übersenden der Bilddateien zum einen ein berechtigtes Interesse bestehen. Zum anderen müssen Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich sein.

Reicht mündlich, oder braucht es ein Foto?

Entsprechend stritten die Prozessbeteiligten vor der 14. Kammer darum, ob die Anzeigenerstatter von den Parkverstößen persönlich betroffen sein müssen und ob nicht die schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Kfz-Kennzeichens ausreiche. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht verwies zudem darauf, dass auf den Bildern oft auch andere Daten wie weitere Autos samt Kennzeichen oder Personen zu sehen seien.

Die Kläger wiederum betonten, dass die Polizei sie aufgefordert habe, die Parksituation zum Beweis mit Fotoaufnahmen möglichst genau zu dokumentieren.

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16 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 04.11.2022 16:29 Uhr / Bewertung:

    Einfach zurückfotografieren. Mal schauen, was der Betroffene dann sagt.

  • Plato's Retreat am 04.11.2022 12:46 Uhr / Bewertung:

    Darf ich jetzt auch alle diese blöden E-Scooter fotofieren, wenn sie mal wieder den "bike lane" zuparken?

  • Radl-Terminator am 04.11.2022 13:18 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Plato's Retreat

    Sicher dürfen Sie, kostet m.W. 15€, siehe auch hier, die Betreiber leiten dass dann an die Fahrer weiter, hier ein interessanter Artikel:
    https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/bussgeld-fuer-e-scooter-fahrer-e-scooter-fahrer-muessen-fuers-falschparken-zahlen-8252684

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