Gericht verteidigt harte Linie: So viele Klimaaktivisten sind zur Zeit in Haft
München - Ist es rechtens, Klimaaktivisten für mehrere Wochen einzusperren, weil sie sich an weiteren Aktionen beteiligen könnten? In einer Pressemitteilung erklärt das Amtsgericht sein Vorgehen. Demnach seien "zur Unterbindung der Begehung oder Fortsetzung unmittelbar bevorstehender Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder von Straftaten", einzelne Klimaaktivisten durch die Polizei in Gewahrsam genommen worden. Diese seien dann "unverzüglich" einem Richter vorgeführt worden, der über die Fortdauer der Freiheitsentziehung entscheide.
Vor Ingewahrsamnahme sprechen alle Aktivisten mit einem Richter
Das Gericht liefert auch Zahlen: Seit dem 29. Oktober wurde in 33 Fällen der richterliche Gewahrsam angeordnet. Dürfen Polizei und Justiz das? Ja, sagt das Amtsgericht. "Die präventive Ingewahrsamnahme einzelner Klimaaktivisten erfolgt auf Grundlage von Art. 17 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes." Jeder Aktivist werde aber persönlich von einem Richter angehört, ob er sich an weiteren Aktionen beteiligen wolle. Im Bedarfsfall werde von Amts wegen anwaltliche Hilfe gestellt.
Auf welcher Grundlage entscheidet der Richter? "Die richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung erfolgt nach einer präventiven Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall", erklärt der Sprecher des Amtsgerichts, Martin Swoboda.
Freiheitsentzug kann auf zwei Monate verlängert werden
Wie lang kann so ein Gewahrsam dauern? "Die höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung ist nach Art. 20 PAG mit jeweils nicht mehr als einem Monat bestimmt und kann insgesamt bis zu einer Gesamtdauer von zwei Monaten verlängert werden", erklärt Swoboda.
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