Gericht verteidigt harte Linie: So viele Klimaaktivisten sind zur Zeit in Haft

Seit dem 29. Oktober wurden in 33 Fällen Klimaaktivisten in Gewahrsam genommen.
John Schneider
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In München befinden sich derzeit mehrere Klimaaktivisten in polizeilichem Gewahrsam. (Symbolbild)
In München befinden sich derzeit mehrere Klimaaktivisten in polizeilichem Gewahrsam. (Symbolbild) © Frank Molter/dpa/Symbolbild

München - Ist es rechtens, Klimaaktivisten für mehrere Wochen einzusperren, weil sie sich an weiteren Aktionen beteiligen könnten? In einer Pressemitteilung erklärt das Amtsgericht sein Vorgehen. Demnach seien "zur Unterbindung der Begehung oder Fortsetzung unmittelbar bevorstehender Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder von Straftaten", einzelne Klimaaktivisten durch die Polizei in Gewahrsam genommen worden. Diese seien dann "unverzüglich" einem Richter vorgeführt worden, der über die Fortdauer der Freiheitsentziehung entscheide.

Vor Ingewahrsamnahme sprechen alle Aktivisten mit einem Richter 

Das Gericht liefert auch Zahlen: Seit dem 29. Oktober wurde in 33 Fällen der richterliche Gewahrsam angeordnet. Dürfen Polizei und Justiz das? Ja, sagt das Amtsgericht. "Die präventive Ingewahrsamnahme einzelner Klimaaktivisten erfolgt auf Grundlage von Art. 17 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes." Jeder Aktivist werde aber persönlich von einem Richter angehört, ob er sich an weiteren Aktionen beteiligen wolle. Im Bedarfsfall werde von Amts wegen anwaltliche Hilfe gestellt.

Auf welcher Grundlage entscheidet der Richter? "Die richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung erfolgt nach einer präventiven Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall", erklärt der Sprecher des Amtsgerichts, Martin Swoboda.

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Freiheitsentzug kann auf zwei Monate verlängert werden

Wie lang kann so ein Gewahrsam dauern? "Die höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung ist nach Art. 20 PAG mit jeweils nicht mehr als einem Monat bestimmt und kann insgesamt bis zu einer Gesamtdauer von zwei Monaten verlängert werden", erklärt Swoboda.

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8 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 15.11.2022 17:02 Uhr / Bewertung:

    "zur Unterbindung der Begehung oder Fortsetzung unmittelbar bevorstehender Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder von Straftaten",

    Gilt nur für Klimaaktivisten, nicht für Exhibitionisten, die schon 90 mal angezeigt wurden. Übrigens, Exhibitionismus ist eine Straftat und keine OWI.

    Zitat: "Im Bedarfsfall werde von Amts wegen anwaltliche Hilfe gestellt."
    Im Klartext, jeder hat Anspruch auf einen Anwalt. Wer keinen hat, bekommt einen vom Gericht gestellt, es sei denn, man lehnt ihn ab.

    Zitat: "Jeder Aktivist werde aber persönlich von einem Richter angehört, ob er sich an weiteren Aktionen beteiligen wolle."
    Na das ist aber einfach. grinsen Sag ich ja, bleib ich im Knast. Sag ich nein, bin ich wieder auf freiem Fuß.
    Ergo, immer brav nein sagen, das mach ich nie wieder, ich schwöre bei meiner Großmutter und all ihren Vorfahren. Ironie aus.

  • OLGI am 15.11.2022 11:01 Uhr / Bewertung:

    Und wie viele Radwegblockierer sitzen zur Zeit?

  • wolfi2 am 15.11.2022 14:11 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von OLGI

    das frag ich mich schon die ganze Zeit, diese E-Roller die immer überall im Weg stehen, da sollte man endlich die Nutzer auch zur Rechenschaft ziehen, nicht nur die Kleber

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