Gericht: Urteil im Streit um Münchner Mietspiegel vertagt

Die Haus- und Wohnungsbesitzervereinigung Haus und Grund zieht vor Gericht, weil sie an der Richtigkeit des Münchner Mietspiegels Zweifel hat. Das Urteil wird vertagt.  
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Rudolf Stürzer, Chef des Vereins Haus und Grund.
Haus und Grund Rudolf Stürzer, Chef des Vereins Haus und Grund.

Die Haus- und Wohnungsbesitzervereinigung Haus und Grund zieht vor Gericht, weil sie an der Richtigkeit des Münchner Mietspiegels Zweifel hat. Das Urteil wird vertagt. Voraussichtlich am Montag soll die Entscheidung vorliegen.

München - Im Rechtsstreit um den Münchner Mietspiegel hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil am Mittwoch vertagt. "Wir brauchen da ein paar Tage Beratung", sagte der Vorsitzende Richter. "Es ist eine Abwägungsfrage." Voraussichtlich am kommenden Montag soll die Entscheidung vorliegen.

Die Mieten in München gehören zu den höchsten in ganz Deutschland. Aber sind sie vielleicht trotz allem noch gar nicht hoch genug? Um diese Frage geht es bei der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Haus und Grund hat Zweifel an Mietspiegel in München

Die Haus- und Wohnungsbesitzervereinigung Haus und Grund zog vor Gericht, weil sie an der Richtigkeit des Münchner Mietspiegels Zweifel hat. Sie will die Stadt zwingen, die Datenbasis für den Spiegel offenzulegen. Haus und Grund geht davon aus, dass die per Mietspiegel berechnete Durchschnittsmiete nicht die Realität widerspiegelt und eigentlich höher ausfallen müsste.

"Jeder weiß, dass das nicht stimmt", meint Rudolf Stürzer, der Chef des Vereins. Laut Haus und Grund sind im neuen Mietspiegel 88 Prozent der Wohnungen günstiger als im Vorjahr. "Dabei weiß auch jeder, dass keine einzige Wohnung günstiger wird", sagt Stürzer: "Der Mietspiegel entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, er ist einfach politisch gesteuert!"

Rudolf Stürzer, Chef des Vereins Haus und Grund.
Rudolf Stürzer, Chef des Vereins Haus und Grund. © Haus und Grund

Das passiert, wenn die Klage Erfolg hat

Die Stadt verweigert die Herausgabe mit dem Hinweis auf den Datenschutz und hat in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München auch Recht bekommen. Jetzt geht es in die Berufung. Hat die Klage Erfolg, könnte der Mietspiegel nur noch als einfacher, nicht mehr als qualifizierter Mietspiegel gelten. Das würde bedeuten: Gerichte müssten sich im Streitfall nicht mehr an ihm orientieren.

Stadt München weist Vorwürfe zurück

Die Stadt wehrt sich derweil gegen die Vorwürfe des Vereins: Das Sozialreferat weise die jüngsten Vorwürfe des Vereins Haus und Grund entschieden zurück, heißt es in einer Mitteilung der Stadt vom Donnerstag. Haus und Grund äußere zudem seit Jahren die Ansicht, der Mietspiegel für München weise regelmäßig zu geringe Mieten aus und sei deshalb zu mieterfreundlich. Aus Sicht des Sozialreferats sei das Gegenteil der Fall.

In dem Verfahren geht es noch um den Mietspiegel aus dem Jahr 2017, inzwischen gibt es für München aber schon einen neuen aus dem Frühjahr dieses Jahres. Demnach liegt der Quadratmeterpreis für Bestandsmietverhältnisse im Schnitt bei 11,69 Euro - ein Plus von 4,1 Prozent in zwei Jahren.

Mietspiegel in München - es geht um die ortsübliche Vergleichsmiete

Der Mietspiegel ist eines der wenigen Instrumente im Kampf gegen übertrieben hohe Mieten: Er soll ermitteln, was im Gesetz "ortsübliche Vergleichsmiete" genannt wird. Sie sind eine wichtige Bezugsgröße, wenn sich Mieter und Vermieter streiten. Wie diese Größe ermittelt wird, ist allerdings umstritten - und auch noch von Stadt zu Stadt verschieden. Zumindest Letzteres soll sich nun ändern. Bis zum Jahresende will die Bundesregierung konkrete Vorgaben für die Mietspiegel hierzulande machen. 

Mietspiegel werden von den meisten großen Städten in Deutschland erhoben, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, an der sich Mieterhöhungen orientieren müssen.

Laut Mietspiegelreport der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) werden in Berlin und Hamburg Mieter und Vermieter nach der Höhe der Mieten gefragt, in München und Frankfurt am Main dagegen nur die Mieter. Die Bundesregierung will nach Angaben des Justizministeriums bis zum Jahresende konkretere Vorgaben für Mietspiegel in deutschen Städten vorlegen.

 

Lesen Sie auch: AZ-KommentarNicht nur auf den Neubau schauen

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.