Gastro-Trickserei? Stadt verschärft Corona-Regeln nach "Auswüchsen"
München - Ist das noch Außengastro oder schon ein Christkindlmarkt? Diese Frage dürfte sich der ein oder andere Beobachter möglicherweise am vergangenen Wochenende in der Münchner Innenstadt gestellt haben.
Beispielsweise am Viktualienmarkt oder im "Winterquartier" im Alten Hof, wo Menschen teils dicht gedrängt beieinander standen, gemeinsam Glühwein tranken und Würstl aßen. Kaum Abstand und keine Masken am (Steh)Platz. Ein ungewohntes Bild in Zeiten stetig steigender Corona-Zahlen und immer voller werdender Intensivstationen in den Krankenhäusern. Von der neuen Corona-Variante Omikron, die bereits in München nachgewiesen wurde, ganz zu schweigen.
Die Organisatoren solcher Veranstaltungen nennen diese Außengastronomie. Die ist weiterhin erlaubt. Anders als etwa Christkindlmärkte, die aufgrund der angespannten Pandemie-Situation in ganz Bayern abgesagt wurden. Die geselligen Zusammenkünfte im leichten Münchner Schneetreiben können also durchaus als Gastro-Grauzone verstanden werden.
2G und FFP2-Maske: Stadt verschärft Gastro-Regeln
Wohl auch deshalb reagiert die Stadt nun: Ab kommendem Mittwoch (1. Dezember) gilt die 2G-Regelung auch für besagte Außengastronomie. Zutritt erhalten dann also nur noch vollständig gegen Corona Geimpfte sowie Genesene, Ungeimpfte müssen draußen bleiben. "Die Landeshauptstadt vereinheitlicht damit die Infektionsschutzregeln für die Gastronomie, draußen gelten dann dieselben Regeln wie drinnen", heißt es in einer offiziellen Mitteilung.
2G, 2G+, 3G, 3G+: Was bedeuten die Corona-Regeln?
- 2G: Geimpft oder genesen. Getestete Personen erhalten keinen Zutritt. Als Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
- 2G+: Geimpft oder genesen. Zusätzlich muss ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden.
- 3G: Geimpft, genesen oder getestet. PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
- 3G+: Geimpft, genesen oder getestet. Nur PCR-Test erlaubt (maximal 48 Stunden alt), ein Schnelltest ist nicht zulässig. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
Zusätzlich besteht dann auch eine FFP2-Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes, wie die Stadt mitteilt. Nur dort ist der Verzehr von Speisen und Getränken dann erlaubt, Stehplätze gibt es nicht mehr. Für das städtische Gesundheitsreferat sei dieser Schritt "erforderlich, geeignet und angemessen".
Die Regel-Verschärfung hängt auch mit einer Stadtrats-Entscheidung zusammen. In der Vollversammlung vergangene Woche war beschlossen worden, dass die Schanigärten und Freischankflächen über den November hinaus bleiben dürfen. "Das darf aber nicht dazu führen, dass sich hieraus Infektionsherde ergeben. Die Inzidenz unter den Ungeimpften geht Richtung 1.800. Weil man am Sitzplatz ja keine Maske aufhat, ist es nicht nur sinnvoll, sondern wegen dieser aktuell hohen Inzidenz auch zwingend, dass anders als bisher auch in der Außengastronomie 2G gelten muss", sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) dazu.
OB Reiter: "Auswüchse dürfen sich nicht wiederholen"
Anschließend wird der OB auch recht deutlich: "Auswüchse, wie wir sie dieses Wochenende leider an verschiedenen Stellen in der Stadt beobachten mussten, dürfen sich nicht wiederholen. Den Spielraum für diese Regelung gibt uns der Freistaat in seiner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist impfen, impfen, impfen!" Ein klarer Hinweis auf die Gastro-Grauzonen in der Innenstadt.
Die Betriebe selbst sind für die 2G-Kontrollen bei den Gästen verantwortlich. Kreisverwaltungsreferat und Polizei überprüfen laut Stadt "intensiv und umfassend", ob diese Kontrollen auch vollzogen werden.
Dehoga: Regelung ist im Moment unumgänglich
Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sagt: "Jede neue Auflage ist für die Wirte schlimm. Aber bei den aktuellen Inzidenzen ist diese neue 2G-Regelung für die Gastronomie im Moment unumgänglich." Einige Wirte hatten schon vor Wochen entschieden, 2G auch auf ihre Außenbereiche anzuwenden.