Ex-Klinik-Chefin will 6000 Euro Schmerzensgeld

... weil sie von ihrem Rauswurf angeblich erst aus der Presse erfahren hat. Außerdem geht es noch um das ausstehende Halbjahres-Gehalt – und das sind auch noch mal rund 150000 Euro.
München - Schlag 11 Uhr war es, als die ehemalige Münchner Klinik-Chefin Elizabeth Harrison gestern den Gerichtssaal am Lenbachplatz betrat. Mit ihrem knallorangenen Outfit brachte sie Farbe in den Gerichtssaal. Und für alle Anwesenden die Gewissheit: Diese Frau will kämpfen.
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Harrison fordert sechs Monate Gehalt, sie will Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro – und sie wie will ihren guten Ruf zurück. Einst war sie als Hoffnungsträgerin gekommen, um das Münchner Klinikum wieder auf Vordermann zu bringen. Im vergangenen Jahr aber zerstritt sie sich mit dem damaligen Oberbürgermeister und Klinikum-Aufsichtsratschef Christian Ude derart nachhaltig, dass sie jetzt nur noch vor Gericht mit der Stadt verhandelt.
Was war passiert? Dem Stadtklinikum drohte die Insolvenz (AZ berichtete). Wie Harrison vor Gericht sagte, hatte sie alles in die Wege geleitet, um diese Insolvenz abzuwenden. Ude aber warf ihr letztes Jahr vor, sie habe nie ein geeignetes Sanierungsprogramms vorgelegt. Will man dem Ex-OB glauben, dann hat die Hoffnungsträgerin auf ganzer Linie versagt – darum warf er sie nach Weihnachten raus. Harrison selbst erkennt das nicht an. Jetzt muss Richter Martin Scholz klären, ob Harrison fristlos oder fristgerecht von der Stadt gekündigt worden ist.
Ude hatte Harrison im vergangenen November mit der Gründung eines Lenkungskreises, dem er selbst vorstand, „entmachtet“, wie Harrison gestern wiederholt betonte. Weil sie ihren Posten als Klinik-Chefin nach eigener Aussage angenommen hatte, „um zu gestalten, aber nicht um Befehle entgegenzunehmen und diese auszuführen“, legte sie damals ihr Amt nieder. Sie wollte juristisch nicht haftbar sein für Entscheidungen, die sie gar nicht mehr treffen durfte. Diese Amtsniederlegung jedoch erkennt die Stadt bis heute nicht an. „Es ist für uns noch immer kein Grund ersichtlich, warum man in dieser Lage das Handtuch werfen musste“, sagte Anwalt Hans-Christoph Schimmelpfennig, der die Stadt vor Gericht vertritt.
Kurz vor Weihnachten, am 20. Dezember, habe Harrison aus der Presse erfahren, dass sie fristlos entlassen sei. Die Kündigungsschreiben aber, das fristlose sowie das fristgerechte, landeten erst nach den Feiertagen in ihrem Briefkasten – datiert mit dem 27. Dezember. Ihr Gehalt ist seitdem eingefroren.
„Wir wollten Frau Harrison den Weihnachtsfrieden lassen“, sagte Schimmelpfennig. Harrisons Anwalt Knut Müller hingegen empfindet genau diese Verzögerung als „ehr- und persönlichkeitsverletzend“. Darum will Harrison 6000 Euro Schmerzensgeld. Zusätzlich erkennt sie die fristlose Kündigung nicht an: Die Kündigungsfrist von sechs Monaten hätte eingehalten werden müssen; darum pocht sie auf das noch ausstehende Gehalt, das ihr bis einschließlich Juni zustehen sollte. Das sind immerhin 150000 Euro, pro Jahr verdiente sie nämlich rund 300000 Euro.
Für beide Parteien geht es am 21. Juli in die nächste Runde – einigen konnte man sich gestern nicht. Müller befand nach der Verhandlung zufrieden: „Die Stadt gerät unter Druck. Das ist gut für uns.“