Epilepsie: Es gibt kein generelles Fahrverbot

München - Er raste mit hoher Geschwindigkeit erst gegen einen BMW und dann in eine Menschengruppe. Dabei wurde eine Frau (65) getötet, ein Mann (65) schwer verletzt. Auch der Unfall-Fahrer des PS-starken Audi RS4 kam mit Verletzungen in die Klinik. Wie die AZ erfuhr, leidet der junge Mann an Epilepsie. Die Polizei geht davon aus, dass der 24-Jährige einen Krampfanfall erlitten hatte, der urächlich dafür war, dass der Fahrer das Gaspedal durchgedrückt hatte.
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Viele User fragen sich jetzt: Warum durfte der Mann mit dieser Krankheit überhaupt ein Auto lenken?
Ein generelles Fahrverbot gibt es nicht
Wer epileptische Anfälle erleidet, „ist nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen, solange ein Risiko für wiederholte Anfälle besteht“, heißt es in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom Mai 2014.
Allerdings sind Ausnahmen möglich. In der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 11) steht: „ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z. B. ein Jahr anfallsfrei.“
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Für die Beurteilung der Fahreignung sind nach der Diagnose Epilepsie oder nach einem einmaligen Anfall jährliche Untersuchungen beim Facharzt erforderlich. Ein generelles Fahrverbot gibt es nicht. „Das muss im Einzelfall geprüft werden“, sagt KVR-Sprecherin Daniela Schlegel.
Der 24-Jährige war mit seinem Auto im Zentrum Münchens mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen. Dabei wurde sein Auto auf den Gehweg geschleudert und erfasste zwei Passanten. Ersthelfer hoben den verunfallten Pkw an und zogen die 65-jährige noch unter dem Wrack hervor - trotz Wiederbelebung starb sie aber wenig später im Krankenhaus. Ein weiterer Passant und der Fahrer des Unfallwagens wurden schwer verletzt. Die beiden Insassen des anderen Fahrzeugs wurden leicht verletzt.