Dürfen Corona-Demos gewaltsam aufgelöst werden?

Der Jura-Professor Stephan Lorenz spricht im AZ-Interview über die Corona-Demonstration am Marienplatz – und das Spannungsfeld der Grundrechte, das viele zu überfordern scheint.
von  Nina Job
Jura-Professor Stephan Lorenz.
Jura-Professor Stephan Lorenz. © privat

München - Am Samstag haben in München, Nürnberg und Berlin Tausende Menschen - teils dicht gedrängt - gegen Corona-Maßnahmen demonstriert.

Auf dem Marienplatz versammelten sich unter dem Motto "Freunde des Grundgesetzes" 3.000 Menschen, obwohl die Versammlung nur für 80 Teilnehmer genehmigt war. Für kommenden Samstag ist die nächste Demo angemeldet, dieses Mal auf der Theresienwiese. Die AZ sprach mit dem Jura-Professor Stephan Lorenz über Versammlungsfreiheit zu Corona-Zeiten und Grundrechte.

AZ: Herr Professor Lorenz, war es richtig oder falsch, dass die Polizei die Demo in München nicht aufgelöst hat?
STEPHAN LORENZ: Aus politischer Sicht halte ich es für absolut richtig. Rein rechtlich gesehen hätte man sie aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auflösen können. Wenn die Zahl der Teilnehmer so massiv überschritten wird, kann der Veranstalter außerdem ein Bußgeld bekommen.

Jetzt war es aber wohl so, dass einfach viele Passanten stehengeblieben sind. Ist der Versammlungsleiter dafür auch verantwortlich?
Er muss dafür sorgen, dass Teilnehmer seiner Versammlung die Auflagen und Regeln wie zum Beispiel das Abstandsgebot einhalten. Für den Rest kann er nichts. Aber wenn das so verschmilzt, kann die Versammlung aufgelöst werden. Die Probleme sind jetzt im Faktischen, weniger im Rechtlichen. Die Staatsgewalt muss sehr geschickt vorgehen. Eine gewaltsame Konfrontation mit Teilnehmern so einer Veranstaltung kann jetzt politisch wirklich niemand brauchen.

Jura-Professor Stephan Lorenz.
Jura-Professor Stephan Lorenz. © privat

Lorenz: Demo-Auflösung ist immer Ultima Ratio

Heißt das, man nimmt aus politischen Gründen einen möglichen neuen Infektionsherd in Kauf?
Aufzulösen oder nicht aufzulösen ist Ermessenssache. Es gilt das Opportunitätsprinzip. Wenn wir jetzt am Anfang einer zweiten Infektionswelle stünden, würde vermutlich anders entschieden. Aber momentan ist es meines Erachtens richtig, die Leute demonstrieren zu lassen, damit nicht der Eindruck erweckt wird, der jetzt von allen möglichen Extremgruppen und Verschwörungstheoretikern kommt, die Meinungsfreiheit sei aufgehoben. Wir befinden uns im Spannungsfeld der Grundrechte. Diese Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sind legal, aber eben noch nie dagewesen. Deshalb drehen wohl einige durch.

Auf dem Marienplatz standen die Menschen dicht gedrängt. Was bringt das Abstandsgebot, wenn es nicht im Bußgeldkatalog auftaucht? Wer sich nicht dran hält, dem droht keine Strafe.
Man kann nicht alles mit Bußgeldern bestrafen, zumal wenn die Norm so unbestimmt ist. Diese besagt ja: Wenn möglich, ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Polizei hat trotzdem die Befugnis einzuschreiten und Menschen, die dagegen verstoßen, des Platzes zu verweisen.

Nächsten Samstag soll auf der Theresienwiese demonstriert werden. Wie kann verhindert werden, dass es wieder zu voll und eng wird?
Das Kreisverwaltungsreferat muss klare Auflagen machen. Wenn wieder deutlich mehr kommen, stellt sich dieselbe Frage wie am Marienplatz. Die Versammlung aufzulösen ist immer Ultima Ratio. Weil die Versammlungsfreiheit wie die Meinungsfreiheit ein ganz hohes Gut ist. Es wäre auf jeden Fall falsch zu sagen, wenn das wieder passiert, lösen wir sofort gewaltsam auf.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat am Montag gesagt, die Frau, die die Demo vom Samstag angemeldet hatte, habe die Versammlung nicht im Griff gehabt. Kann man ihr einfach verbieten, erneut eine anzumelden?
Ihr das so pauschal zu verweigern, weil es einmal aus dem Ruder gelaufen ist, halte ich für unzulässig.

Jura-Professor: "Einen Impfzwang kann es geben"

Artikel 1 des Grundgesetzes, Die Würde des Menschen ist unantastbar, wird jetzt oft sehr laut gerufen bei Demos. Ist sie in Gefahr?
Gegen die Menschenwürde verstoßen das Infektionsschutzgesetz und die darauf gestützten Maßnahmen mit Sicherheit nicht. Der Artikel beruht auf unserer Vergangenheit, auf dem Unmenschentum der Nazis, das gewissen Bevölkerungsgruppen und Religionsgruppen die Würde, das Menschsein aberkannt hat. Genauso wenig wie das Geschrei zutrifft, dass die Meinungsfreiheit aberkannt werde, trifft das auf die Menschenwürde zu.

Offenbar befürchten viele, die jetzt auf die Straße gehen, dass der Infektionsschutz den Datenschutz aushebelt.
Das ist Unsinn. So etwas wird bewusst in Umlauf gebracht, um die Bevölkerung aufzuheizen. Eine Meldepflicht hat es auch früher schon bei ansteckenden Krankheiten gegeben. Die Daten werden immer gespeichert. Aber das heißt ja nicht, dass sie weitergegeben werden. Wir haben in jeder Behörde Datenschutzbeauftragte, deren Aufgabe es ist, darüber zu wachen, dass der Datenschutz eingehalten wird.

Wäre eine Impfpflicht rechtlich durchsetzbar?
Einen Impfzwang kann es geben. Die Gesetzgebung hätte die Möglichkeit dazu. Aber noch gibt es ja nicht einmal einen Impfstoff.

Tausende demonstrieren in München gegen Corona-Beschränkungen

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