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Personaldebakel im Kulturreferat: CSU fordert Aufklärung

Das Bayerische Verwaltungsgericht kassierte die Wahl Roths zum Kulturreferenten von München. Nun muss der Stadtrat noch einmal von vorne anfangen.
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Der Münchner Grünen-Politiker Florian Roth wird nicht erneut zur Wahl des Kulturreferenten der Stadt München antreten.
Der Münchner Grünen-Politiker Florian Roth wird nicht erneut zur Wahl des Kulturreferenten der Stadt München antreten. © Andreas Gregor, Grüne München

München - Jetzt steht es fest: Der ehemalige Grünen-Fraktionschef Florian Roth wird nicht Münchner Kulturreferent. Die Stadt hat sich entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht anzufechten.

Debakel um Wahl des Kulturreferenten: Stadt muss Verfahren wiederholen

So hat es die AZ am Montagnachmittag aus dem Rathaus erfahren. Nach Ansicht des Gerichts war das Auswahlverfahren nicht rechtmäßig abgelaufen.

Das bedeutet: Das Verfahren muss wiederholt werden. Wie die AZ am Montagnachmittag erfahren hat, wird Florian Roth allerdings bei einem neuen Bewerbungsverfahren nicht mehr zur Verfügung stehen. Kurz darauf bestätigte Roth das auf Twitter.

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Geklagt hatte ein anderer Bewerber, der auch ein Parteibuch bei den Grünen hat und bereits ein Kulturreferat in einer anderen deutschen Großstadt leitet. Wird er nun der Chef des Münchner Kulturreferats?

„Das kann ich gerade noch nicht beantworten. Ich muss mir das in Ruhe überlegen“, sagt er zur AZ am Telefon.

Personaldebakel im Kulturreferat: CSU fordert Aufklärung in der Vollversammlung

Die CSU fordert nun per Dringlichkeitsantrag, dass der OB in der Vollversammlung am Mittwoch Klarheit schafft, wie es überhaupt zu diesem Personaldebakel kommen konnte – und weshalb der Stadtrat nicht in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Klage läuft.

Spätestens am 5. Februar, als der Stadtrat entschied, dass der amtierende Kulturreferent Anton Biebl (parteilos) früher aufhören darf, hätte der Stadtrat informiert werden müssen, findet die CSU.

Grünen-Chefin Mona Fuchs verweist derweil darauf, dass mehrere Stellen (auch die Regierung von Oberbayern) überprüften, ob Roths Kandidatur zulässig ist. Das Direktorium prüfe gerade, wie ein neues Bewerbungsverfahren aussehen könnte.

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