Corona-Boom: Fälle von illegaler Prostitution in München steigen an
München - "Razzia in illegalem Bordellbetrieb", "Ausübung der verbotenen Prostitution", "Mehrere Kontrollen im Rotlichtmilieu": Solche Meldungen finden sich aktuell beinahe täglich im Bericht des Münchner Polizeipräsidiums.
Seit Beginn der Corona-Krise, den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen und der Schließung von Bordellen und ähnlichen Etablissements ist die Zahl der Vorfälle von illegaler Prostitution in München in die Höhe gegangen. Zwar kann die Polizei auf AZ-Nachfrage keine konkreten Zahlen nennen, sondern lediglich Tendenzen wiedergeben. Jedoch können die Ermittler "einen leichten Anstieg der Ausübung verbotener Prostitution auch im Vergleich zum Vorjahr feststellen".
Im Sperrbezirk ist Prostitution grundsätzlich verboten
Das Geschäft mit dem Sex, es boomt in München. Weil die Prostituierten ihre Dienste in Corona-Zeiten nicht im Bordell anbieten können, weichen manche von ihnen auf Hotelzimmer oder Apartments aus. Das Problem: Ein solches "diskretes" Angebot ist verboten – auch und vor allem, weil viele der Gebäude im Münchner Sperrbezirk liegen, in dem die Ausübung von Prostitution oder die bloße Anbahnung grundsätzlich verboten ist – unabhängig von Corona.
Die Polizei teilt auf AZ-Nachfrage mit, dass einige Prostituierte im Rahmen der Schwerpunktkontrollen sogar schon mehrere Anzeigen von der Polizei erhalten haben. "Die Polizei zeigt dafür kein Verständnis und verfolgt die illegale Prostitution konsequent", so ein Sprecher.
Etliche Kontrollen im Rotlichtmilieu
Die Kontrollen der Polizei im Rotlichtmilieu werden in "nicht festgelegten Zeitabständen" durchgeführt. Dabei konzentrieren sich die Razzien jedoch nicht ausschließlich auf den Sperrbezirk. "Es werden auch außerhalb zur Einhaltung der milieutypischen Vorschriften Kontrollen durchgeführt", sagt der Polizeisprecher.
Wer von der Polizei erwischt wird bekommt eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die konkrete Ahndung erfolgt dann durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder die Staatsanwaltschaft.
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