"Ceska"-Mordwaffe erneut im Mittelpunkt

München - Im NSU-Prozess hat sich das Oberlandesgericht München am Mittwoch erneut mit der Mordwaffe vom Typ "Ceska" beschäftigt. Mit dieser Pistole sollen die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende aus rassistischen Motiven erschossen haben. Zwei der Angeklagten, Ralf Wohlleben und Carsten S., streiten seit mehreren Wochen vor Gericht, wer welche Verantwortung beim Kauf der Waffe trug.
Lesen Sie hier: NSU-Prozess - V-Mann Brandt schließt Geldübergabe nicht aus
Einer der Zeugen war am Mittwoch der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf. S. habe ihm gesagt, er sei von Böhnhardt oder Mundlos telefonisch beauftragt worden, eine Waffe zu besorgen. Wohlleben habe ihm einen Kontakt vermittelt und das Geld gegeben. Die Waffe habe ihm sein Kontaktmann in einem Auto übergeben und dafür das Geld eingesteckt. S. hatte unmittelbar nach Auffliegen des NSU ein Geständnis abgelegt und seitdem mehrfach wiederholt. Darin belastet er Wohlleben als Auftraggeber und Finanzier.
Wohlleben hat dies dagegen nach langem Schweigen bestritten. Seine Verteidiger verdächtigen den früheren Neonazi-Anführer und V-Mann Tino Brandt, das Geld für die "Ceska" vorgestreckt zu haben.
Lesen Sie hier: Welche Rolle spielte NSU-Waffenbeschaffer Carsten S.?
Ebenfalls zu Carsten S. sagte am Mittwoch ein Ermittler des Bundeskriminalamtes aus. Er schilderte mehrere Vernehmungen, die er mit S. geführt hatte. Demnach hatte sich S. kurz vor der Übergabe der Waffe mit Mundlos und Böhnhardt in der Cafeteria eines Kaufhauses getroffen. Einer der beiden habe begonnen, von einem fehlgeschlagenen Anschlag in Nürnberg zu erzählen. Als Beate Zschäpe dazugekommen sei, habe er die Schilderung mit einem vernehmlichen "Pssst" abgebrochen. S. habe den Eindruck gehabt, Zschäpe habe davon nichts wissen dürfen.
Zschäpe ist im NSU-Prozess wegen Mittäterschaft an den Verbrechen des NSU angeklagt. Die Herkunft der "Ceska" wird das Gericht auch an den nächsten Verhandlungstagen beschäftigen. Die Verteidiger Wohllebens stellten dazu einen weiteren Beweisantrag.