V-Mann Brandt schließt Geldübergabe nicht aus
München - Die Finanzierung der NSU-Terrormordwaffe vom Typ "Ceska" bleibt auch nach der Zeugenaussage des früheren Neonazi-Anführers und V-Mannes Tino Brandt unklar. Brandt sagte am Dienstag im Münchner NSU-Prozess, er könne "nicht ausschließen", dass er dem Mitangeklagten Carsten S. Geld des Thüringer Verfassungsschutzes gegeben habe.
S. hatte gestanden, die "Ceska" gekauft zu haben und dafür Geld von dem ebenfalls mitangeklagten Ralf Wohlleben erhalten zu haben, der dies jedoch vehement bestreitet. Wohllebens Verteidiger hatten hingegen den Verdacht geäußert, das Geld stamme von Brandt.
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Bargeld vom Geheimdienst?
Brandt gab bei seiner Vernehmung an, dass "sehr viel Geld" des Verfassungsschutzes an die Szene geflossen sei. Meist habe er "Kameraden" für Aktionen oder die Organisation von "Jugendarbeit" Geld zugesteckt. Seine Kontaktleute beim Geheimdienst hätten ihm Bargeld zur Verfügung gestellt, das er auch bar weitergereicht habe.
Per Banküberweisung habe er grundsätzlich nie Geld transferiert, das "wäre ja bei einer Rasterfahndung problematisch", sagte Brandt. An eine konkrete Geldübergabe an Carsten S. könne er sich nicht erinnern, gab Brandt weiter zu Protokoll. Über Waffen will er weder mit S. noch mit irgendjemand anderem gesprochen haben.
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Neun Morde mit der "Ceska"
Mit der "Ceska" sollen die beiden mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun ihrer zehn Mordopfer aus rassistischen Motiven erschossen haben. Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Sie lebte fast 13 Jahre gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund. Sie ist als einzige Überlebende des NSU-Trios wegen Mittäterschaft angeklagt.
Nach Brandts Vernehmung flammte der Streit zwischen Bundesanwaltschaft und Nebenklägern über die Aufklärung von Geheimdienstverwicklungen im Prozess erneut auf. Bundesanwalt Herbert Diemer warf den Nebenklägern "groben Unfug" und "despektierliches" Verhalten gegenüber dem Gericht vor. Er antwortete damit auf Vorwürfe von Nebenklägern, die sich vergangene Woche in scharfen Worten gegen die Ablehnung von Beweisanträgen gewandt hatten.
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V-Mann "Primus" erscheint nicht als Zeuge
Dabei geht es um den Verdacht, staatliche Stellen könnten bei der Fahndung nach den untergetauchten NSU-Terroristen versagt und die Serie von Morden und Sprengstoffanschlägen damit ermöglicht haben.
In seiner Stellungnahme stellte sich Bundesanwalt Diemer hinter die Entscheidung des OLG-Senats, der die Zeugenladung des früheren Zwickauer V-Mannes "Primus" ablehnte. "Primus" soll nach Medieninformationen Beate Zschäpe und Uwe Mundlos in seinen Unternehmen beschäftigt haben.