Bundespolizist bei Festnahme per Kopfstoß verletzt

Am Montag ist ein Beamter der Bundespolizei bei einer körperlichen Auseinandersetzung verletzt worden.
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Am Gleis 11 trafen die Bundespolizisten auf die Streithähne (Symbolbild).
Am Gleis 11 trafen die Bundespolizisten auf die Streithähne (Symbolbild). © dpa

München - Ein 52-jähriger Mann, der im Hauptbahnhof am Montagabend einen 33-Jährigen körperlich attackierte, verletzte bei seiner Festnahme einen Polizisten.

Die Bahnhofsmission meldet der Bundespolizei die tätliche Auseinandersetzung am Gleis 11 des Hauptbahnhofes. Die Beamten trafen dort auf einen 52-jährigen Deutschen, der einen 33-jährigen Bulgaren körperlich attackiert hatte. Laut Bundespolizei verhielt sich der alkoholisierte 52-Jährige so aggressiv, dass er von den Beamten zu Boden gebracht und gefesselt werden musste. Dabei wehrte er sich und verletzte einen Bundespolizisten mit einem Kopfstoß.

Betrunkener verletzt Bundespolizisten

Der 52-jährige Ramersdorfer verweigerte bei der Mitnahme zur Dienststelle jegliche Kooperation, weshalb er schließlich mit einem Wagen des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn zur Dienstelle am Gleis 26 transportiert wurde. Während der körperlichen Auseinandersetzung mit dem 33-jährigen, wohnsitzlosen Bulgaren, bei dem eine Atemalkoholkonzentration von 2,5 Promille gemessen wurde, zog sich der52-Jährige eine blutende Handverletzung zu. Diese wurde in ein Münchner Krankenhaus versorgt.

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Der durch den Kopfstoß an der Stirn verletzte Beamte kam bei dem Vorfall mit dem Blut des 52-Jährigen in Kontakt. Dieser ist im polizeilichen Informationssystem als "ansteckend" erfasst. Beim Beamten, der in der Rechtsmedizin versorgt wurde, muss nun abgeklärt werden, ob er sich infiziert hat. Bei dem 52-Jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen. 

Die Bundespolizei ermittelt nun gegen beide Beteiligten der Auseinandersetzung wegen wechselseitiger Körperverletzung, beide sind in der Vergangenheit bereits durch Körperverletzungsdelikte in Erscheinung getreten. Gegen den 52-Jährigen wird zusätzlich wegen tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

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2 Kommentare
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  • Durchblicker am 07.12.2022 19:35 Uhr / Bewertung:

    Das "auf freien Fuß entlassen" ist genau die richtige Botschaft, die jeder Kriminelle versteht, ist sie doch wahrhaft abschreckend und beugt Wiederholungstätern vor!

  • Heide Fröttmaninger am 07.12.2022 16:26 Uhr / Bewertung:

    Gibt es kein mit der Rechtschreibprüfung vergleichbares Werkzeug, um Redensartensalat wie diesen zu verhindern?
    "Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen."

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