Bodycams-Testlauf am Münchner Hauptbahnhof

Testlauf für Bodycams am Münchner Hauptbahnhof: Von Freitag an erprobt die Bundespolizei den Einsatz von mobilen Körperkameras. Die Geräte sollen helfen, Gewalttäter abzuschrecken.
az/dpa |
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Ab Freitag werden mobile Körperkameras am Münchner Hauptbahnhof getestet.
Bundespolizei 4 Ab Freitag werden mobile Körperkameras am Münchner Hauptbahnhof getestet.
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Bundespolizei 4 Ab Freitag werden mobile Körperkameras am Münchner Hauptbahnhof getestet.
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Bundespolizei 4 Ab Freitag werden mobile Körperkameras am Münchner Hauptbahnhof getestet.
Ab Freitag werden mobile Körperkameras am Münchner Hauptbahnhof getestet.
Bundespolizei 4 Ab Freitag werden mobile Körperkameras am Münchner Hauptbahnhof getestet.

München - Ab Freitag testet die Bundespolizei die kleinen Videokameras am Münchner Hauptbahnhof. Die an den Westen der Beamten angebrachten Geräte sollen nur bei bestimmten Einsatzsituationen eingeschaltet werden und helfen, Gewalttäter abzuschrecken und Polizisten somit vor Übergriffen zu schützen.

Neben München kommen die Bodycams laut Bundespolizei vom Donnerstag auch an den Bahnhöfen in Berlin, Hamburg, Köln und Düsseldorf zum Einsatz. Die Testphase ist auf ein Jahr angelegt.

Lesen Sie hier: Polizei greift am "Schwammerl" stärker durch

"Die zunehmende Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der Polizei verlangt nach einem zusätzlichen Schutz für unsere Beamtinnen und Beamten. Ich verspreche mir durch die Videokameras eine präventiv-abschreckende Wirkung gegen Gewalttäter. Zudem erhoffe ich mir mit Blick auf den zusätzlichen Videobeweis eine qualifizierende Beweisführung in Strafverfahren", erklärte der Leiter der Bundespolizeiinspektion München, Jürgen Vanselow. Zwei Kamerasysteme (Brust- und Schulterkamera) gehören demnach in den nächsten zwölf Monaten zur Ausstattung von ausgewählten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof.

An den Funktionswesten ist zudem deutlich sichtbar die Aufschrift "Videoüberwachung" angebracht. Eine rot blinkende LED-Leuchte zeigt die Videoaufnahme an. Der Beamte kann die Videoaufnahme jederzeit starten und stoppen, allerdings kann die aufgezeichnete Sequenz nicht gelöscht werden. Nach dem Einsatz entscheidet dann ein Vorgesetzter entweder über die Löschung oder Speicherung der Videoaufnahmen. Aufzeichnungen werden gespeichert, wenn sie als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen können.

Lesen Sie hier: Münchner Polizei verteidigt Vorgehen in der Silvesternacht

Die Beamten sind speziell geschult und nehmen freiwillig an der Erprobungsphase teil.

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