BGH-Entscheidung: "Porsche-Mord" war ein Totschlag

Tödliche Schüsse: Das Landgericht hielt es für Mord, doch diese Sicht wird vom BGH kassiert.
John Schneider
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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof muss das Landgericht München im Fall "Porsche-Mord" nun ein neues Strafmaß beschließen. (Symbolbild)
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof muss das Landgericht München im Fall "Porsche-Mord" nun ein neues Strafmaß beschließen. (Symbolbild) © Thomas Frey/dpa/Symbolbild

München - Tatort war ein in der Hugo-Wolf-Straße abgestellter Porsche Panamera: Der Fahrer wird von drei Schüssen in den Kopf getötet. Die Tat geht als "Porsche-Mord" durch die Medien.

Revisionsantrag hat Erfolg

Im Juni 2021 wird der 25-jährige Angeklagte vom Landgericht zu lebenslanger Haft wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Doch seine Verteidigung legt Revision ein und hat Erfolg. Der Bundesgerichtshof sah die Sache anders als das Landgericht und entschied im Januar, dass der "Porsche-Mord" nur ein Totschlag war.

Begründung: Der mutmaßliche Täter sei über Monate vom Opfer, einem Dealer, wegen angeblicher Drogenschulden auch körperlich drangsaliert worden. Dass sich der 25-Jährige irgendwann wehren würde, habe das Opfer ahnen können. Die Wehr- und Arglosigkeit - Bedingung für Heimtücke - sei damit nicht gegeben.

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Neues Strafmaß soll nächste Woche folgen

Jetzt muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen. Dabei steht der Totschlag nach der BGH-Entscheidung nicht mehr zur Debatte. Für das Gericht geht es nur um das Strafmaß für den Totschlag. Ein Urteil soll nächste Woche fallen.

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3 Kommentare
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  • gast100 am 23.04.2022 18:58 Uhr / Bewertung:

    Die Begründung, der Täter sei vom Opfer schon länger drangsaliert worden, rechtfertigt diese Sel.bstju.stiz.

  • hundefliege am 23.04.2022 10:34 Uhr / Bewertung:

    Die deutsche Justiz überrascht mich regelmäßig aufs Neue.

  • Der wahre tscharlie am 23.04.2022 16:00 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von hundefliege

    Warum? Kennst du den Begriff Revision nicht?

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