Bewährungsstrafe für "Allahu Akbar"-Ruf im Burger King

Weil er mit dem Service in einem Fast-Food-Restaurant nicht einverstanden ist, droht ein 30-Jähriger laut Anklage mit einem Blutbad. Jetzt wurde er verurteilt.
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James F. kam ohne Anwalt zum Prozess – und wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens verurteilt.
jot James F. kam ohne Anwalt zum Prozess – und wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens verurteilt.

München - Es war der Tag nach dem Zwischenfall in der Kapuzinerstraße, als ein Mann mit einer Schere herumgefuchtelt und Passanten bedroht hatte und schließlich von Polizeikugeln getroffen wurde. James F. (30, Name geändert) stritt sich an diesem 21. Mai zu nachtschlafender Zeit im Burger King am Hauptbahnhof mit einer Kassiererin und einem Mann der Security.

Laut Anklage habe er dann gedroht, dass er dasselbe mache "wie der andere gestern". Und dazu noch drei Mal lautstark "Allahu Akbar" gerufen. Die Ermittler haben ihn deswegen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat angeklagt.

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Zum Prozess erschien der 30-Jährige am Mittwoch ohne Anwalt. Er erklärte, er sei sehr betrunken gewesen. "Ich hatte 14 bis 15 Halbe an dem Abend getrunken." Dass er mit einem Blutbad gedroht habe, streitet er ab. "Allahu Akbar" habe er gerufen, aber das heiße nur "Gott ist groß", deswegen verstehe er die Aufregung nicht.

Der Richter ist anderer Ansicht. 10 Monate auf Bewährung lautet sein Urteil.

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