Studenten beim Hausbau beschäftigt: Ex-Professor vor Gericht

Der Freistaat möchte einen Professor, der wegen Vorteilsnahme verwarnt wurde, aus dem Beamtendienst entfernen. Der wehrt sich und hält den Richter für befangen.
John Schneider |
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Eine Baustelle in Regensburg: Ein Ex-Professor soll Studenten bei seinem Hausbau beschäftigt haben. (Archivbild)
dpa Eine Baustelle in Regensburg: Ein Ex-Professor soll Studenten bei seinem Hausbau beschäftigt haben. (Archivbild)

München - Die Vorwürfe: Der ehemalige Hochschulprofessor (51) soll während seiner Lehrtätigkeit in Ingolstadt, Studenten beim Bau seines privaten Hauses eingesetzt haben. Zudem habe er die Benotung von studentischen Arbeiten auch nach Notenschluss noch geändert.

Außerdem hatte das Landgericht Ingolstadt festgestellt, dass sich der 47-Jährige der Vorteilsnahme schuldig gemacht hat. Dabei soll es um Forschungsaufträge und die dafür zur Verfügung gestellten Geldmittel gegangen sein. Am Verwaltungsgericht klagt nun der Freistaat Bayern am Dienstag gegen den bis 2009 an der Fachhochschule Ingolstadt tätigen Professor. Er soll aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.

Befangenheitsantrag gegen Richter

Der Prozess am Verwaltungsgericht begann mit einer Überraschung. Der Professor war zwar nicht erschienen, hatte aber seinen Anwalt informiert, dass er per Fax einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt hat.

Tatsächlich war nämliches Fax 19 Minuten vor Verhandlungsstart im Büro des Richters eingetroffen. Darin heißt es unter anderem, dass der Richter in einem Telefongespräch mit dem Anwalt des Professors angeregt haben soll, der Beklagte möge doch freiwillig die Segel zu streichen. Die Vorwürfe würden allzu schwer wiegen.

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Der Befangenheitsantrag wurde geprüft und schließlich abgelehnt. So dass am Nachmittag doch noch mit der Verhandlung begonnen werden konnte. Eine Schwierigkeit für den klagenden Freistaat: Der Ingolstädter Richter hatte seinerzeit den wegen Vorteilsannahme angeklagten Hochschulprofessor in zweiter Instanz teilweise freigesprochen. Statt einem Jahr auf Bewährung wie in der ersten Instanz – und der sicheren Entfernung aus dem Beamtendienst – kam der 51-Jährige mit einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen Vorteilsannahme davon.

Die mildere Strafe allein würde womöglich nicht reichen, um dem Professor den Beamtenstatus zu nehmen. Aber es stehen weitere Vorwürfe im Raum. Das Verwaltungsgericht hörte zunächst einen Studenten an, dem der Professor eine unzulässige Notenverbesserung angeboten hatte. „Der Professor sagte, das sei legitim“, berichtete der 35-Jährige gestern im Zeugenstand.

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Der Prozess wird fortgesetzt.

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