Tödlicher Kleingärtner-Streit: Rentner freigesprochen
Passau - Im Prozess um einen tödlichen Streit unter Kleingärtnern hat das Landgericht Passau einen angeklagten Rentner freigesprochen.
Vierjährige Haftstrafe gefordert
Der 67-Jährige erhält zudem eine Entschädigung für die Zeit seiner Untersuchungshaft seit Mitte März. Damit folgte das Gericht am Dienstag dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe wegen Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert.
Ein seit längerem schwelender Streit zwischen dem Rentner und einem anderen Kleingärtner (54) war im vergangenen März eskaliert. Den Ermittlungen zufolge riss der betrunkene 54-Jährige den Angeklagten zu Boden. Beim Befreiungsversuch verletzte der Rentner seinen Kontrahenten so schwer, dass dieser noch am Tatort starb.
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Der Ablauf des Streits sei nicht so gefährlich gewesen, dass der Angeklagte den Tod seines Gegners in Kauf genommen habe oder damit hätte rechnen müssen, betonte der Richter Wolfgang Hainzlmayr. Der 67-Jährige sei angegriffen worden und habe aus Notwehr gehandelt: "Es ist das Risiko des Angreifers, dass er bei der Verteidigung des Angegriffenen verletzt oder gegebenenfalls getötet wird."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und der Sohn des Getöteten, der als Nebenkläger auftrat, wollen Rechtsmittel prüfen.
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