Beim Kollegen Koks gekauft? Münchner Polizist freigesprochen

Nächster Prozess im Zusammenhang mit dem Drogenskandal bei der Münchner Polizei: 27-Jähriger wird von Richterin freigesprochen.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
7  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte.
Der Angeklagte. © Daniel von Loeper

München - In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, dieser Rechtsgrundsatz gilt am Dienstag auch für einen suspendierten Polizisten (27), der sich vor dem Amtsgericht verantworten musste – und aufgrund der Zweifel der Richterin an seiner Schuld freigesprochen wurde.

Vorwurf Kokain-Kauf: Münchner Polizist freigesprochen

Der Polizist war ins Visier der Ermittler der Soko Nightlife geraten – sie ermittelt im Zusammenhang mit dem großen Drogenskandal bei der Münchner Polizei. Wegen Strafvereitelung und Kokainerwerbs hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erwirkt, gegen den der 27-Jährige Einspruch erhob.

Den Vorwurf, Kokain erworben zu haben, bestreitet der 27-Jährige. Er habe lediglich auf einer Party 2019 von einem Kollegen mitgebrachtes Kokain geschnupft – was nicht strafbar ist. Da gegen den Spezl ebenfalls ein Verfahren läuft und dieser daher von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, war dem Angeklagten nichts anderes nachzuweisen. Auch die Staatsanwältin plädiert für einen Freispruch in diesem Punkt.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Schikane durch Polizeikollegen nicht gemeldet – auch hier Freispruch

Etwas anders sieht die Sache beim Vorwurf der Strafvereitelung aus. Laut Staatsanwaltschaft erfuhr der 27-Jährige im Jahr 2017, wie ein anderer Beamter die Einweisung eines Betrunkenen in die Psychiatrie veranlasst hatte. Ein Kollege schrieb ihm dazu, der Anlass dafür sei "frei erfunden". Trotzdem meldete der Angeklagte die etwaige Freiheitsberaubung aber nicht. "Ihre Pflicht wäre es gewesen, dagegen vorzugehen", so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. "Wir müssen uns darauf verlassen können, das die Polizei Straftaten verfolgt." Sie fordert eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

Der Polizist gibt an, dass der Kollege ihm später in einem Gespräch versichert habe, dass der Vorgang gerechtfertigt gewesen sei. Daher habe er den Vorfall niemandem gemeldet. Tatsächlich wurden die Ermittlungen gegen den Kollegen später eingestellt.

Auch die Richterin hat trotz einiger Indizien, die gegen den 27-Jährigen sprechen, ihre Zweifel. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte von einer Straftat ausging, erklärt sie. Also auch in diesem Punkt Freispruch.

Soko Nightlife: 37 Beschuldigte, 100 durchforstete Handys, Millionen überprüfter Chats

Ein leitender Ermittler fasst die Ergebnisse der Soko Nightlife am Dienstag so zusammen: 37 Beschuldigte, 100 durchforstete Handys, Millionen überprüfter Chats. Zwei Verfahren in dem Komplex laufen noch, wurden aber beim Amtsgericht noch nicht terminiert.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
7 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • SL am 25.05.2022 17:18 Uhr / Bewertung:

    Und er bezog 3 Jahre unter Suspendierung, also Urlaub vom Dienst sein volles Gehalt.

  • Der wahre tscharlie am 24.05.2022 15:25 Uhr / Bewertung:

    Richtige Entscheidung!
    Wenn es nicht nachzuweisen ist, dann heißt es, im Zweifel für den Angeklagten.

  • Chris_1860 am 24.05.2022 11:23 Uhr / Bewertung:

    Alles schon bekannt, aber endlich wieder Futter für SL und seine Polizei-Hater-Combo.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.