Baby fast tot geschüttelt: Haftstrafe für Vater (23)

Das Mädchen hat schwerste Hirnverletzungen. Es muss künstlich ernährt werden und wird zeitlebens auf fremde Hilfe angewiesen sein. Schuld daran trägt der Vater – am Donnerstag wurde er verurteilt.
dpa/az |
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Verbirgt sein Gesicht: Der angeklagte Vater Daniel J. muss für acht Jahre ins Gefängnis. (Archivbild)
jot Verbirgt sein Gesicht: Der angeklagte Vater Daniel J. muss für acht Jahre ins Gefängnis. (Archivbild)

München -  Weil er seine zwei Monate alte Tochter fast zu Tode geschüttelt hat, muss ein Mann acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte den 23-Jährigen am Donnerstag wegen schwerer gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht hatte "keinen vernünftigen Zweifel", dass der Mann im Dezember 2014 die Schreie seines damals erst zwei Monate alten Töchterchens zum Verstummen bringen wollte – und zwar durch heftiges Schütteln. Das Mädchen wird sein Leben lang schwer behindert sein.

Objektiv habe der Angeklagte einen Mordversuch begangen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Einzig seine Erste-Hilfe-Maßnahmen am folgenden Morgen sowie die Benachrichtigung des Rettungsdienstes bewahrten den jungen Mann vor einer Verurteilung wegen Mordes und einer höheren Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung beantragte Freispruch - die 20 Jahre alte Frau des Angeklagten sei damals ebenfalls in der Wohnung gewesen und komme als Täter in Frage.

Lesen Sie hier: Kind zu Tode geschüttelt - Sieben Jahre Haft für Mutter

Richter Höhne schloss das aufgrund der Indizienlage aus. Die junge Mutter sei niemals durch ein "nicht kindgerechtes Verhalten" aufgefallen, wohl aber der Angeklagte. Er habe mit dem Säugling "Flieger" gespielt und den Kinderwagen über Bordsteinkanten hüpfen lassen. Auch habe er die Tochter vorher schon einmal hart angefasst.

 

Kind "spontan hochgenommen und geschüttelt"

 

Der Angeklagte sei eigentlich ein liebevoller Vater gewesen, bescheinigte ihm das Gericht. "Er hat sich auf die Geburt gefreut und Elternzeit genommen." Auf der anderen Seite stehe das wiederholte, nicht kindgerechte Vorgehen.

Am Tatabend schrie die Kleine wegen Bauchschmerzen. Um das Kind zum Schweigen zu bringen, habe es der Angeklagte "spontan hochgenommen und geschüttelt", sagte Höhne. Laut Gutachten muss er das Baby mindestens zehn Mal etwa 15 Sekunden lang geschüttelt haben. Folge des Schüttelns waren irreparable Hirnschäden. Heute braucht das Kind eine professionelle 24-Stunden-Pflege.

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