Kind zu Tode geschüttelt - Sieben Jahre Haft für Mutter

Eine Mutter schlug und schüttelte ihren Säugling so lange, bis er starb. Jetzt muss sie dafür sieben Jahre ins Gefängnis. Vor Gericht erklärte sie, sie sei überfordert gewesen.
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Die Frau aus dem unterfränkischen Prozelten hatte vor Gericht zugegeben, ihr Kind im Juni 2014 misshandelt zu haben, bis es bewusstlos wurde (Symbolbild).
dpa Die Frau aus dem unterfränkischen Prozelten hatte vor Gericht zugegeben, ihr Kind im Juni 2014 misshandelt zu haben, bis es bewusstlos wurde (Symbolbild).

Aschaffenburg -  Mit der Faust schlug eine Mutter ihrem Säugling mehrfach auf den Kopf und ins Gesicht - am Ende war das Kind tot. Für ihre Tat muss die 32-Jährige nun für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte sie am Freitag wegen Totschlags. Ihr Handeln sei "besonders brutal" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Frau aus dem unterfränkischen Stadtprozelten hatte im Prozess zugegeben, ihren Sohn im Juni 2014 misshandelt zu haben, bis er bewusstlos wurde. Der sechs Monate alte Bub starb drei Tage später im Krankenhaus an den Folgen seiner schweren Kopfverletzungen.

Das Gericht gehe davon aus, dass die 32-Jährige um die Gefährlichkeit ihrer Tat wusste, erklärte der Richter. "Es ist dennoch schwer zu beurteilen, was an diesem Tag in ihrem Kopf vorging", sagte er. Die Frau hätte den Tod ihres Kindes billigend in Kauf genommen. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag. Die Verteidigung der Mutter hatte dagegen auf Körperverletzung plädiert.

Die Frau hatte zuvor erklärt, sie sei überfordert gewesen. Ihr Sohn sei unruhig gewesen und habe nicht mehr schlafen wollen. Eigenen Angaben zufolge rief sie erst mehr als zwölf Stunden nach der Tat den Notarzt, weil ihr Kind rot im Gesicht wurde.

Eine Polizistin hatte die Frau als "gefühlskalt" beschrieben. Während des Prozesses hatte sie jedoch immer wieder geweint. Auch bei der Urteilsverkündung brach sie in Tränen aus.

Das Landgericht entschied, sie nicht in der Psychiatrie unterzubringen, sondern in einem normalen Gefängnis - beides hatte im Prozess zur Debatte gestanden. Es gehe von der Mutter keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, begründete der Richter.

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