AZ-Kommentar: Die Grenze der Freiheit
Die freie Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht. Muslima haben das Recht, sich in Burka oder mit Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit zu zeigen – wenn es ihr Glaube denn so verlangt. Doch Freiheit braucht Grenzen. Da wo sie Freiheiten anderer einschränkt – oder eine faire Rechtsprechung verhindert –, ist diese Grenze erreicht.
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Vor Gericht müssen Zeugen Gesicht und Mimik zeigen. Nur so können sich die Prozessbeteiligten ein vollständiges Bild machen, die Glaubwürdigkeit einer Aussage einschätzen. Zeuginnen müssen daher vor Gericht Niqab oder Burka ablegen. Diese Grenze der Religionsfreiheit hat die Münchner Richterin jetzt gezogen. Ihr Vorgehen dürfte Signalwirkung in deutschen Gerichten haben.
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