Anwälte kritisieren Vorstoß zu Verjährung von NS-Raubkunst
München – Die Initiative des Bundesrats zur Verjährung bei NS-Raubkunst stößt bei Anwälten auf Kritik. „Das hilft den Betroffenen nicht weiter“, sagte die Rechtsanwältin Sabine Rudolph dem „Focus“ (Montag).
Rechtsanwalt Markus Stötzel, der mehrere Erbenfamilien vertritt, sagte dem Magazin: „In der Praxis wird die Gesetzesänderung keine Bedeutung haben.“
Bausback will eine Verjährung ausschließen, wenn der derzeitige Besitzer von NS-Raubkunst „bösgläubig“ war – also etwa gewusst hat, dass ein Kunstwerk geraubt wurde.
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Rudolph sagte, es sei „lebensfremd“, etwa dem Münchner Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt nachweisen zu wollen, dass „er bei Antritt seines Erbes gewusst habe, dass die meisten Bilder unrechtmäßig erworben worden waren“.
Gurlitt hatte die Sammlung seines Vaters geerbt, des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt. Fast 600 Bilder stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein.
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Steuerfahnder und Staatsanwälte hatten die Werke – Ermittler hatten 1406 gezählt, Kunstexperten nur 1280, weil sie Werkkomplexe zusammenfassten – im Frühjahr 2012 in Gurlitts Münchner Wohnung beschlagnahmt, darunter viele Werke der klassischen Moderne.
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