Angst vor "Wildwuchs an Motiven"? Stadt München äußert sich zurückhaltend zu Pumuckl-Ampeln
München - "Hurra, hurra, der Pumuckl ist wieder da!" Die Kultfigur, die schon mit Gustl Bayrhammer als Meister Eder seinen Schabernack trieb, ist dieser Tage omnipräsent – und auch in der Diskussion um Pumuckl-Ampeln in München ist weiter Musik drin.
Bundesverkehrsministerium wirbt mit Pumuckl für mehr Sicherheit im Verkehr
Zuerst waren drei Folgen der Serie "Neue Geschichten vom Pumuckl" im Kino zu sehen, jetzt feiert der rothaarige Kobold auf RTL+ mit allen 13 Folgen sein Comeback, am 25. Dezember gibt's dann die Free-TV-Premiere bei RTL zu sehen. Und als wäre das nicht genug, richtet sich gerade auch noch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit Pumuckl als Protagonisten in einer groß angelegten Kampagne für mehr Sicherheit im Straßenverkehr an Kinder und Eltern.
Pumuckl-Ampeln im Lehel: Begeisterung auch in anderen Stadtvierteln
Die Zeit für Pumuckl-Ampel in München scheint also reif: Und das Echo war gigantisch, als die AZ Ende Mai erstmals über die Pläne des Bezirksausschusses (BA) Altstadt-Lehel berichtete, im Viertel Pumuckl-Ampeln installieren zu wollen. Die Zustimmung war parteiübergreifend – und gleich wollten auch andere Stadtviertel zu Ehren des legendären Klabauters ein Zeichen setzen.

Die Antwort des Mobilitätsreferats (MOR) auf die BA-Anfrage Anfang November ließ zunächst den Schluss zu, dass die Idee so schnell nicht verwirklicht wird beziehungsweise werden könne. Die Richtlinien des Bayerischen Innenministeriums sprächen dagegen, man werde sich aber mit der Regierung von Oberbayern in Verbindung setzen, "um das weitere Vorgehen zu klären".
"Wie Kommunen ihre Ampeln ausgestalten, ist deren Verantwortung"
Auf Anfrage der AZ bestätigte das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am Dienstag zwar, dass die Thematik Bundesrecht betreffe. Die Gestaltung von Ampeln sei in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Zu den Fußgängersignalen schreibt Paragraf 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO demnach das Sinnbild "Fußgänger" vor, das in Paragraf 39 Abs. 7 StVO verbindlich bildlich vorgegeben ist.

Aber: "Wie Kommunen ihre Ampeln ausgestalten, ist deren Verantwortung", erklärte ein Sprecher. "Inwiefern die an Ampeln angebrachten Sinnbilder den bundesweiten Vorschriften entsprechen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Aufsicht darüber haben die Bezirksregierungen."
Pumuckl-Ampeln in München? Regierung von Oberbayern weiß von nichts
"Einer vorherigen Genehmigung, Zustimmung oder Ähnlichem durch die Regierung von Oberbayern als Fachaufsichtsbehörde bedarf es hierfür nicht", betonte dann auch am Mittwoch ein Sprecher gegenüber der AZ. "Das schließt aber nicht aus, dass sich die Kommunen im Vorfeld mit der Bitte um Beratung an die Fachaufsichtsbehörden wenden können."
Ein Maßstab sei dabei, dass für die Verkehrsteilnehmer jederzeit und ohne Weiteres zweifelsfrei erkennbar sein müsse, "welchen Inhalt die von der Ampel angezeigte Anordnung hat". Und: "Zu einer Einrichtung von 'Pumuckl-Ampeln' liegen der Regierung von Oberbayern bislang keine näheren Informationen vor, insbesondere keine entsprechende Anfrage der Landeshauptstadt München." Daher könne man "zu diesen Überlegungen derzeit keine Bewertung abgeben".
Kein Kontakt zur Regierung von Oberbayern: Mobilitätsreferat verweist auf "interne Abstimmungen"
Eine Sprecherin des Mobilitätsreferats bestätigte am Montag auf AZ-Anfrage, dass man bisher noch nicht mit dem Freistaat in Kontakt getreten sei: "Vor der Kontaktaufnahme mit der Regierung von Oberbayern waren intern noch Abstimmungen nötig, diese ist zum Jahreswechsel geplant."
Man werde nun auch die Aussage der Regierung von Oberbayern zum Anlass nehmen, "das Thema der Zuständigkeit und des Genehmigungsverfahrens auch für ähnliche Fälle mit dem Freistaat abschließend zu klären", heißt es in der Stellungnahme weiter.
Mobilitätsreferat will "Wildwuchs an Ampel-Motiven verhindern"
Was bedeutet das für München – können die Pumuckl-Ampeln so schneller umgesetzt werden? "Wenn die Regierung von Oberbayern wie beschrieben nicht zuständig ist, entfällt ein Verwaltungsschritt. Davon unabhängig sind weitere Fragen zu klären, etwa die Rechte am Bild, welche solcher Anliegen genehmigungsfähig sind und welche nicht, an welchen Örtlichkeiten solche Sonder-Ampeln genehmigt werden können und wie ein Wildwuchs an Ampel-Motiven, dem die Stadt nicht mehr Herr würde, verhindert werden kann", teilte die Sprecherin mit. Dazu bedürfe es eines Verfahrens, das auf alle ähnlich gelagerten Anliegen angewandt werden könne.
"Charmante Idee": So antwortete die Stadt auf BA-Anfrage zu Pumuckl-Ampeln
Zuvor hatte das MOR davon geschrieben, dass man die Idee der Pumuckl-Ampeln "durchaus für charmant" halte, der Autorin Ellis Kaut damit ein Andenken zu setzen. "Derzeit" könne das die Stadt nicht einfach so umsetzen, war da unter Berufung auf die vom Bayerischen Innenministerium eingeführten Richtlinien zu den "Sinnbildern" zu hören, die in Fußgängerampeln zu verwenden sind.
Weiter zitierte das MOR aus den Verwaltungsvorschriften ("VwV"), dass das "rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen" müsse. Davon "eigenmächtig" abzuweichen, sei nicht möglich. Eine "Beteiligung der Regierung von Oberbayern" sei "beabsichtigt", eine aktuelle Stellungnahme liege noch nicht vor, hieß es damals.
Mobilitätsreferat will neue Sachlage zu Pumuckl-Ampeln erst einmal abklären
Wie geht das Mobilitätsreferat nun vor, wo offenbar keine Bewilligung des Freistaats notwendig ist? Zunächst einmal werde man nun in Austausch mit der zuständigen Fachabteilung der Regierung von Oberbayern treten, um die Aussage zu klären, dass es "einer vorherigen Genehmigung, Zustimmung oder Ähnlichem durch die Regierung von Oberbayern als Fachaufsichtsbehörde" nicht bedürfe.
Bisher sei die Landeshauptstadt München bzw. Mobilitätsreferat davon ausgegangen, "dass wir als untere Straßenverkehrsbehörde unsere Aufsichtsbehörden bei einer möglichen Abweichung von den uns bekannten und geltenden Vorgaben beteiligen müssen". So sei etwa auch bei den Ampelpärchen im Glockenbachviertel vorgegangen worden.
So lief es mit den Ampeln im Glockenbach
Bernhard Wittek (CSU) vom BA Altstadt-Lehel hatte damit argumentiert, dass "es die Ampeln im Glockenbach ja seit 2015 gibt, da hat auch eine Prüfung stattgefunden". Diesen Fakt bestätigte auch die Regierung von Oberbayern der AZ.
Damit sei das aber nicht vergleichbar, sagt wiederum das MOR. Die Ampeln im Glockenbach seien zunächst nur während rund acht Wochen um den Christopher Street Day herum verwendet worden. Weil man die gleichgeschlechtlichen Ampelmännchen und -frauen aus Kostengründen aber dauerhaft installieren wollte, habe der Freistaat schließlich sein Okay gegeben.
Alternative Ampelmännchen: Viele Beispiele in ganz Deutschland
Es müsse aber "jedes neue Symbol auf seine Wirkung, Sichtbarkeit und Verständlichkeit" im Rahmen der Straßenverkehrsordnung geprüft werden. Beim Pumuckl ist also noch nicht amtlich geprüft, ob er sich auch als Ampelsymbol eigne. Auch das sieht Wittek kritisch, zumal letztes Jahr richterlich festgestellt worden sei, "dass die Abweichung der bildlichen Darstellung nicht wesentlich ist," so Wittek.
Und es gebe auch aus anderen Städten genug Beispiele, wo das funktioniert habe. In Augsburg gibt es zum Beispiel die Kasperle-Ampel, in Mainz die Mainzelmännchen-Ampel. Die wiederum sind für die Stadt keine Grundlage für eine Entscheidung in München: "Eine Vergleichbarkeit mit Regelungen anderer Bundesländer ist nicht gegeben, da dort zum Teil andere Vorgaben gelten."
Trotzdem möchte Wittek bei der Stadt aufs Tempo drücken: "Wir würden uns ein schnelleres Vorgehen wünschen," sagt er. Und möchte nachfragen, "auch mit Verweis auf den Präzedenzfall". Bis amtlich auf ihre Tauglichkeit geprüfte Pumuckl-Ampelmännchen im Lehel auftauchen, wird es so oder so noch dauern.
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