Amtgericht München: Schlappe für GBW-Mieter im Kampf gegen Mieterhöhungen

München - Für Gregor R. (Name geändert) war der Brief wie ein Schlag in die Magengrube: 1118 Euro Miete forderte die GBW darin für seine 93-Quadratmeter-Wohnung in der Adams-Lehmann-Straße. Bisher zahlte er lediglich 972 Euro. "Fast 150 Euro mehr im Monat, für mich ist das viel Geld, das schaffe ich nicht", sagt R., der in München als Fahrer arbeitet.
Überhitzter Münchner Mietmarkt
Das Problem: Laut Gesetz dürfen Vermieter alle drei Jahre die Miete um maximal 15 Prozent erhöhen – bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietspiegels. Die GBW bewegt sich mit ihrer Forderung an R. also gerade noch im rechtlichen Rahmen.
Die Erhöhung könnte man also nur als eine weitere Anekdote vom überhitzten Münchner Mietmarkt abhaken. Doch die Adams-Lehmann-Straße ist ein Sonderfall. Denn die damals noch gemeinnützige GBW baute hier mit einem öffentlich-rechtlichen Baudarlehen EOF-Wohnungen für einkommensschwache Menschen.
Doch dann wurde die GBW 2013 an den Immobilienkonzern Patrizia verkauft. Seitdem kämpfen die Mieter der Adams-Lehmann-Straße gegen regelmäßige Mieterhöhungen. Einen Prozess gegen die GBW verloren sie bereits. Das Gericht entschied, dass die Miete trotz einkommensorientierter Förderung (EOF) erhöht werden darf. Gregor R. wollte der Mieterhöhung trotzdem nicht zustimmen: „Mir wurde die Wohnung vom Wohnungsamt vermittelt. Ich ging davon aus, sie bleibt günstig.“ Die GBW verklagte ihn daraufhin. Sein Anwalt Michael Löffler berief sich im Prozess auf die „Sozialcharta XXL“, die Markus Söder damals als zuständiger Finanzminister den Mietern versprochen hatte. Laut Anwalt Löffler verbietet das Dokument unter anderem die Orientierung am Mietspiegel.
Vertragsbruch gegenüber BayernLB
Das Amtsgericht sah das anders: Einzelne Mieter könnten sich nicht auf die Sozialcharta berufen, da es sich hier um eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer der GBW, also BayernLB und Patrizia, handelt. Für Anwalt Löffler ein Skandal: "Das Urteil widerlegt die Äußerung der Herrn Seehofer und Söder, dass mit der Sozialcharta der größtmögliche Mieterschutz umgesetzt worden sei." Er findet: "Die Sozialcharta ist nach meiner Ansicht das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist."
Eine Hoffnung gibt es allerdings noch: Denn das Gericht machte in seinem Urteil auch klar, dass die GBW mit den Mieterhöhungen zumindest gegenüber der BayernLB sehr wohl einen Vertragsbruch begeht. Und das könnte Konsequenzen haben: Das Gericht spricht von erheblichen Vertragsstrafen. Anwalt Löffler wird deshalb nun die BayernLB auffordern, diese Vertragsstrafe geltend zu machen. Laut dem Anwalt ginge es um die doppelte Summe der zu viel bezahlten Mieten. Dieses Geld müsse dann wieder an Gregor R. gehen.
Allerdings könnte auch das ein etwas komplizierteres Verfahren werden: Denn ob die BayernLB verpflichtet werden kann, die Vertragsstrafe einzufordern, ist nicht klar: Anwalt Löffler findet „Moralisch ist sie es auf jeden Fall.“