Sozialer Härtefall? Die GBW will's genau wissen

GBW-Wohnungen: Wie viel müssen finanziell schwache Mieter preisgeben?
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München - Wenn Verzweiflung und Angst sehr groß sind, ist es manchmal schwierig, einen Strohhalm zu erkennen. Eva R. hat jetzt schon sehr lange gekämpft – wie noch knapp 30 Anwohner der Adams-Lehmann-Straße in Schwabing aus geförderten EOF-Wohnungen streitet sie seit Jahren mit dem Vermieter GBW vor Gericht über Mieterhöhungen.

Dabei geht es darum, dass die GBW die Mieten orientiert am Mietspiegel erhöht, als wären es normale Wohnungen (AZ berichtete) – und dass die Stadt eine Deckelung der Mieten für die geförderten Wohnungen erst ab 2015 festlegen kann. Ältere Mietverträge sind außen vor.

Und nun ist für R. ein neuer Tiefpunkt erreicht: Die GBW hat angeboten, geplante Erhöhungen zu reduzieren oder darauf zu verzichten – wenn ein Fall wirtschaftlicher oder sozialer Härte vorliegt.

Dass sie finanziell schwach dastehen, haben die Mieterinnen und Mieter von EOF-Wohnungen ("Einkommensorientierte Förderung") schon nachweisen müssen, um die Wohnungen zu bekommen. Nun sollen sie also noch mal ran – und zwar mit Auskünften, die laut R. eine "Frechheit" sind und "über das hinaus gehen, was wir für die Förderung angeben müssen".

Mieterverein: Das Problem besteht auf Landesebene

Zum Beispiel müssen sie in dem dreiseitigen Fragebogen notieren, ob sie ein Auto besitzen – mit Typ und Baujahr. Wie hoch ihre Telefonrechnung ist. Ob sie Beiträge zahlen für Gewerkschaft oder Mieterverein. "Die Vermieter kommen uns vermeintlich entgegen", sagt R., "aber zu den eigenen Bedingungen."

Die GBW muss das rein rechtlich allerdings gar nicht tun, sagt Mieterverein-Geschäftsführer Volker Rastätter. "Obwohl die GBW-Gruppe vor dem Landgericht gewonnen hat, haben wir mit ihnen ausgehandelt, dass sie den Mietern noch mal eine Möglichkeit gibt", sagt er.

Das Formular ist vom Mieterverein ausgearbeitet – eigentlich für Härtefall-Einwände nur bei Modernisierungs-Mieterhöhungen. "Und wenn man diese Auskünfte zu den laufenden Kosten nicht gibt, werden die eben auch nicht mit einberechnet."

Es sei bedauerlich, dass das Gesetz so ist, wie es ist – "da muss man aber bei Ministerin Aigner anklopfen, das Problem besteht auf Landesebene".

Lesen Sie hier: Stadt fordert Werbeverbot für illegale Ferienwohnungen

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