Alkoholverbot rechtens? Entscheidung frühestens am Dienstag erwartet

München - Derzeit gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zwischen 23 und 6 Uhr – als Maßnahme gegen die Verbreitung von Covid-19. Oder gilt es nicht?
Darüber ist ein Streit entbrannt. Denn ein Rechtsanwalt hatte am Freitag erfolgreich gegen das Konsumverbot geklagt. Das Verwaltungsgericht München bescheinigte, dass die Allgemeinverfügung nicht verhältnismäßig sei.
Der Grund: Die Stadt hätte zunächst versuchen müssen, die Lage an Hotspots wie dem bei Partygängern beliebten Gärtnerplatz zu entschärfen.
Die Stadt beharrt darauf, dass das Alkoholverbot nur für den Klagenden selbst nicht mehr gilt. Diese Rechtsauffassung ist umstritten.
In jedem Fall lässt die Stadt das Urteil nun vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) überprüfen. Wie eine Sprecherin des VGH der AZ mitteilte, ist mit einer Entscheidung frühestens am Dienstag zu rechnen.
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