14 Jahre Haft für Mutter Bianca T.
Die Frau, die sich vor Gericht oft wie eine Schauspielerin benahm, muss lange ins Gefängnis. Sie entgeht aber einer lebenslangen Haft.
Landshut - Scheinbar gefasst und wie schon am ersten Prozesstag in schwarzer Hose und schwarzer Bluse hört sich Bianca T. (39) ihr Urteil an. Die Mutter, die am 13. November 2012 ihre sechsjährige Tochter Anna-Lea und ihre vier Monate alten Zwillinge Fabian und Lisa erdrosselt und erstickt hat, muss für 14 Jahre ins Gefängnis.
Bianca T. nimmt das Urteil noch im Gerichtssaal an. „Die Strafe ist für sie in Ordnung“, sagt ihre Anwältin Heidi Pioch später. Die Tötung der fast sieben Jahre alten Anna-Lea wertete die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert als Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke.
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Bianca T. hatte zuerst versucht, ihre Tochter mit den Händen zu ersticken. Dann erdrosselte sie das Kind mit einer Stoffwindel und schließlich drückte sie ihr noch einmal zehn Minuten lang Mund und Nase zu, weil Anna-Lea begonnen hatte, wieder zu atmen.
Die Mutter ließ sich auch nicht von ihrem Vorhaben abbringen, als Anna-Lea zwischendurch flehte, sie doch leben zu lassen.
Die Tötung der Säuglinge wertete das Gericht als Totschlag. Nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) können Säuglinge nicht arglos sein, folglich kann ihre Wehrlosigkeit auch nicht ausgenutzt werden.
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Bianca T. hatte gestanden, ihren Babys nacheinander etwa zehn Minuten lang Mund und Nase zugehalten zu haben. Im Prozess hatte sich herausgestellt, dass Fabian und Lisa zudem zu Lebzeiten massive Kopfverletzungen und Brüche erlitten hatten.
In der Anklage war der Staatsanwalt noch davon ausgegangen, dass diese Verletzungen bei dem Unfall entstanden waren, als die Mutter mit den leblosen Kindern im Kofferraum in Selbstmordabsicht gegen eine Leitplanke auf der A92 gerast war.
In der Urteilsbegründung sagt die Richterin: „Es bestehen nicht die allergeringsten Zweifel“, dass die Angeklagte den Säuglingen auch noch die schweren Kopfverletzungen und Brüche zugefügt hat. Wie sie es gemacht habe, wisse man nicht. An dieser Stelle schüttelte Bianca T. stumm den Kopf. Diesen Vorwurf hatte sie auch während des Prozesses immer geleugnet.
Sie selbst hatte die Tötung der Kinder so geschildert, als sei sie ohne Brutalität vorgegangen. „Sie hat sich eher wie ein Todesengel dargestellt“, sagte Rechtsanwalt Robert Egle, der den leiblichen Vater von Anna-Lea als Nebenkläger vertrat.
Der Entschluss, ihre Kinder zu töten, entstand, weil sie sich selbst töten wollte, so die Richterin. Bianca T. war überfordert, in finanzieller Not, die Wohnung war gekündigt, ihr Lebensgefährte und Vater der Zwillinge, Norman H. (41), hatte sich am selben Tag wegen einer schweren Depression in die Psychiatrie nach Taufkirchen bringen lassen.
Bianca T. wollte ihn dort abholen. Doch Norman H. blieb, er wollte gesund werden – für seine Familie. Bianca T. dachte wohl, das sei die Trennung.
Auf der Rückfahrt hielt sie am Waldrand – tötete die Kinder und schickte Norman H. SMS in die Klinik. Die Angeklagte kam an einer lebenslangen Strafe vorbei, weil ihr der Gutachter Norbert Nedopil eine psychische Störung bescheinigt hatte. Zudem habe sie zur Tatzeit eine Art depressiven Schub gehabt, der ihre Wahrnehmung verengte und ihre Steuerungsfähigkeit erheblich einschränkte. Somit war sie wohl vermindert schuldfähig.
Für Bianca T. sprach außerdem, dass sie gestanden hat und nicht vorbestraft ist. „Dass Sie eine psychische Störung haben, wurde auch hier deutlich sichtbar“, gab ihr die Richterin mit auf den Weg. „Sie haben es geschafft, zweieinhalb Stunden nur über sich zu sprechen.“
Mit dem Urteilsspruch ist für Bianca T. der Vorhang gefallen. Immer wieder wirkte die frühere Bäckereiverkäuferin, als genieße sie die Aufmerksamkeit der Menschen im Prozess. Der Gerichtssaal war ihre Bühne. Sie stieß Zeugen vor den Kopf, indem sie sich bei ihnen bedankte – zum Beispiel, weil sie alles versucht hatten, um Fabian, Lisa und Anna-Lea wiederzubeleben.
Bianca T. bot der Richterin „ihre volle Unterstützung“ an und dankte auch ihr für die „Bemühungen“. Sie sei eine Schauspielerin, die ihre eigene Rolle spiele, sagte Norbert Nedopil über T.
Zur Urteilsverkündung kam auch Norman H. (41), der Vater der Zwillinge. Er setzte sich in eine der hinteren Reihen. Nach dem Urteil sagte er zur AZ: „Ihre eigentliche Strafe ist, dass sie mit dem weiterleben muss, was sie getan hat. Ich wünsche ihr ein langes Leben.“
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