14-Jährige im Schlaf getötet: Revision nach Urteil gegen 18-Jährigen

Der 18-Jährige ist wegen Mordes verurteilt worden. Nun haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt.
AZ/dpa |
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Ein Bestatter schiebt eine Bahre zum Tatort in Bogenhausen, wo die 14-Jährige erstochen wurde.
Ein Bestatter schiebt eine Bahre zum Tatort in Bogenhausen, wo die 14-Jährige erstochen wurde. © Peter Kneffel/dpa

München - Nach dem tödlichen Stich auf seine 14 Jahre alte Freundin haben Verteidigung wie Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil gegen einen 18-Jährigen eingelegt. Der junge Mann war vergangene Woche wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht München I behielt sich zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Gegen das Urteil hätten nun beide Parteien fristgerecht Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch in München.

München: Gericht sieht echte Mordlust

Der junge Mann hatte im Prozess gestanden, seine Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Die Mutter der 14-Jährigen hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett gefunden. Ihr Freund, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer verbracht hatte, war verschwunden. Der Deutsche wurde rund 24 Stunden nach der Tat widerstandslos festgenommen.

Die Kammer hatte die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als gegeben angesehen. Als Motiv benannte das Gericht echte Mordlust sowie einen ganzen Strauß niedriger Beweggründe. Weil die Sachverständigen von einer äußerst hohen Wiederholungsgefahr auch für schwerste Gewalttaten ausgegangen waren, schrieb die Kammer die Möglichkeit der späteren Anordnung der Sicherungsverwahrung fest; dieser Vorbehalt ermöglicht die Verhängung der Sicherungsverwahrung bis zum Ende der Strafvollstreckung.

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Staatsanwaltschaft beantragte Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

Die Begründungen der Revisionen liegen noch nicht vor, doch hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer zusätzlich noch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Die Verteidigerin hingegen wird sich vermutlich gegen die über ihrer Forderung liegende Jugendstrafe sowie die später noch mögliche Sicherungsverwahrung wenden. Der Fall geht nun an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe; dort sei in etwa sieben bis acht Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen, sagte der Gerichtssprecher.

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5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Rosinerl am 10.08.2022 22:35 Uhr / Bewertung:

    Wenn das Gericht ein so klares moralisches Urteil fällt, fragt man sich anschließend zwangsläufig, wieso da nicht einmal im Ansatz die Höchststrafe als Ziel gesetzt wird.

  • Witwe Bolte am 10.08.2022 19:49 Uhr / Bewertung:

    Für die (Pflicht?-)Verteidigerin ist die Revision immer lukrativ: da sprudelt die üppige Vergütung munter weiter.
    Und die Stundensätze sind höher als bei einem Arzt.

  • Schubri am 10.08.2022 19:03 Uhr / Bewertung:

    Schlimmer gehts nimmer. Der gehört für immer verwahrt. Das arme Mädchen hat diesem Typen vertraut.

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