"Echte Mordlust" als Motiv: 18-Jähriger in München verurteilt

Das Gericht hält den Täter, der seine Freundin erstochen hat, nach wie vor für sehr gefährlich.
Nina Job
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Ein Bestatter schiebt eine Bahre zum Tatort in Bogenhausen.
Ein Bestatter schiebt eine Bahre zum Tatort in Bogenhausen. © Peter Kneffel/dpa

München - Mit einem Stich ins Herz hat ein Jugendlicher (damals 17) im Oktober vergangenen Jahres seine schlafende Freundin (14) erstochen. Die beiden hatten im Kinderzimmer des Mädchens übernachtet. Nun ist der mittlerweile 18 Jahre alte Täter wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Gericht denkt über Sicherungsverwahrung nach 

Das Landgericht behielt sich am Dienstag zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor; dies ermöglicht, dass der Täter, nachdem er seine Strafe abgesessen hat, in Sicherungsverwahrung bleibt.

Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass die Sachverständigen von einer "äußerst hohen Wiederholungsgefahr" auch für schwerste Gewalttaten ausgehen.

Die Kammer sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als gegeben an. Der 17-Jährige hatte sich die Tatwaffe gezielt beschafft. Die 14-Jährige sei "am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden: schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus". Ein Motiv in einem ganzen Motivbündel sei "echte Mordlust" gewesen.

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Täter war zunächst auf der Flucht 

Der junge Mann hatte die Tat im Prozess gestanden. Die Mutter des Mädchens, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, hatte ihre Tochter tot im Bett gefunden. Der Täter war zunächst geflohen, wurde aber 24 Stunden später gefasst.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine um einen Monat längere Jugendstrafe gefordert, außerdem Sicherungsverwahrung und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Die Kammer hingegen ging von voller Schuldfähigkeit aus.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer statt. Da der Täter zur Tatzeit noch minderjährig war, gilt das Jugendstrafrecht mit einer Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe.

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6 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Schubri am 04.08.2022 08:26 Uhr / Bewertung:

    Wer eine ahnungslose Frau ersticht, feiger geht es ja nicht, sollte verwahrt werden.

  • Witwe Bolte am 04.08.2022 06:46 Uhr / Bewertung:

    Lächerlich geringe Strafe.

  • tutwaszursache am 04.08.2022 13:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Seltsame Ansicht. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht beträgt 10 Jahre, das Gericht blieb gerade einmal 1 Jahr und 3 Monate darunter und Sicherungsverwahrung kann möglicherweise noch nachfolgen. Welche Strafe schwebt Ihnen so vor?

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