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14-Jährige im Schlaf getötet: Teenager gesteht Tat

Am Landgericht München I hat am Freitag der Prozess gegen einen Teenager begonnen, der seine 14 Jahre alte Freundin im Schlaf erstochen haben soll. Die Verhandlung gegen den zur Tatzeit 17-Jährigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer statt.
John Schneider
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Ein Bestatter schiebt eine Bahre zum Tatort.
Ein Bestatter schiebt eine Bahre zum Tatort. © Peter Kneffel/dpa

München - Die Tür zu den Zuschauerbänken des Gerichtssaales B 273 im Strafjustizzentrum bleibt verschlossen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt die Jugendkammer des Landgerichts am Freitag eine unfassbare Tat, die im Oktober 2021 München erschütterte. In Denning war eine 14-Jährige im Schlaf erstochen worden. Mutmaßlich von ihrem ehemaligen Freund, der bei ihr übernachtet haben soll.

Teenager-Liebe: 17-Jähriger sticht auf Freundin (14) ein

Die Mutter des Mädchens – sie nimmt als Nebenklägerin an dem Prozess teil – fand ihre Tochter in deren Bett vor. Die 14-Jährige war da bereits tot, der alarmierte Notarzt konnte nichts mehr ausrichten.

Ihr Freund aber, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer verbracht hatte, war verschwunden. Die Polizei teilte später mit, das Mädchen sei mit einem einzigen Stich in die Brust getötet worden.

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Die Ermittler gingen schnell von einer heimtückischen Tat und von Mord aus. „Das Opfer war zur Tatzeit arg- und wehrlos“, sagte Staatsanwältin und Pressesprecherin Juliane Grotz damals auf einer Pressekonferenz im Polizeipräsidium. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei gegeben.

Freundinnen des Opfers erkennen Täter am Pasinger Bahnhof

Der damals 17-Jährige wurde per Großfahndung von der Polizei gesucht. Letztlich waren es aber zwei Freundinnen des Opfers, die den Gesuchten nur einen Tag später am Pasinger Bahnhof erkannten. Sie alarmierten Sicherheitskräfte. Der 17-Jährige wurde daraufhin von der Bundespolizei festgenommen. Widerstandslos.

Der Angeklagte gesteht am Freitag vor der Jugendkammer die Bluttat. Er habe seine 14-jährige Freundin im Schlaf erstochen. Der Jugendliche habe angegeben, dass er die Tat bereue, teilt ein Gerichtssprecher mit. Zu seinem Motiv ist nichts bekannt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus dem vergangenen Jahr gab es Hinweise auf psychische Auffälligkeiten bei dem 17-Jährigen. Welcher Art wurde damals aber nicht weiter ausgeführt. 

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30 Kommentare
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  • Sarah-Muc am 10.06.2022 19:33 Uhr / Bewertung:

    Die Meisten hier waren wohl nicht jung oder haben vergessen, was damals war!
    Und am Besten ist das, "dass da jemand der Tochter keinen Besuch im Kinderzimmer erlaubt
    hätte"................ Ich kann nimmer vor Lachen!!!

  • Witwe Bolte am 10.06.2022 21:29 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarah-Muc

    Es geht nicht um normale Besuche im Kinderzimmer. Damals stand in den Zeitungen, dass der 17jährige Messerstecher öfters bei der 14jährigen Getöteten im Kinderzimmer übernachtet hat, mit Wissen der Eltern.
    Wäre das Mädchen erst 13, wäre das der Tatbestand des sexuellen Kindsmissbrauchs.

  • tutwaszursache am 11.06.2022 11:36 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Wäre...und wäre der Freund 2 Jahre jünger, was dann? Vielleicht bleiben wir einfach bei den tatsächlichen Geschehnissen und überlassen das "hätte, wäre, wenn" den Stammtischen auf dem Dorf? Fände ich angesichts der traurigen Geschehnisse irgendwie sinnvoller.

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