Krimi-Autorin Rita Falk findet "Rehragout-Rendevouz" "platt und trashig": Wird es einen Nachfolger geben?

Krimi-Autorin Rita Falk ist mit der neuesten Verfilmung ihres Buches "Rehragout-Rendevouz" offenbar sehr unzufrieden, mit den acht Filmen davor aber nicht. Wie ist jetzt die Lage – wird es zu einem Rechtsstreit zwischen ihr und dem Filmstudio wegen der Neu-Verfilmungen kommen?
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Sebastian Bezzel als Franz und Lisa Maria Potthoff als Susi in einer Szene des Films "Rehragout-Rendezvous". Für Autorin Rita Falk hat der Film nichts mehr mit ihrem Buch zu tun.
Sebastian Bezzel als Franz und Lisa Maria Potthoff als Susi in einer Szene des Films "Rehragout-Rendezvous". Für Autorin Rita Falk hat der Film nichts mehr mit ihrem Buch zu tun. © Bernd Schuller/Constantin Film Verleih/dpa

Nachdem diese Woche die Verfilmung ihres gleichnamigen Buches "Rehragout-Rendevouz" in den Kinos angelaufen war, äußerte Autorin Rita Falk harte Kritik an dem Film.

Jetzt rudert die Krimi-Autorin zurück: Lediglich der letzte Film gefalle ihr nicht und auch die Zusammenarbeit mit Constantin Film sei immer problemlos abgelaufen.

Rita Falk über "Rehragout-Rendevouz": "Was ich nicht mag, ist der aktuelle Teil"

"Ich mag alle Vorgänger der Eberhofer-Filme ausgesprochen gerne, schätze die Zusammenarbeit mit Constantin Film sehr und finde den gesamten Cast perfekt", betonte Falk am Freitag, nachdem am Vortag ein sehr kritisches Interview mit ihr im "Spiegel" Schlagzeilen gemacht hatte.

"Was ich nicht mag, ist der aktuelle Teil. Das ist alles. Alles andere ist schlichtweg Blödsinn." Falk hatte sich zuvor mit deutlichen Worten von der Verfilmung distanziert. "Ich finde das Drehbuch unglaublich platt, trashig, stellenweise sogar ordinär", sagte sie dem "Spiegel" zum Kinostart des gleichnamigen Films. "Ich bin echt traurig und habe in den letzten Tagen viele Tränen deswegen vergossen."

Die AZ hat nachgefragt: Wer hat die Rechte an Falks Büchern?

Würde diese Kritik reichen, um Constantin Film die Rechte an den anderen beiden Büchern zu entziehen? Rechtsanwältin Renate Schmid beantwortet diese Frage gegenüber der AZ zweifelnd: "Urheberpersönlichkeitsrechte sind zwar unübertragbar, auf diese kann sich die Autorin aber nur berufen, wenn die Verfilmung des Buches eine Entstellung darstellt."

Das vor Gericht zu beweisen, würde sich als durchaus schwierig erweisen. Entsprechend sei es unwahrscheinlich, dass Constantin Film die Rechte an der Verfilmung vonseiten der Autorin abgesprochen werden könnten, sofern diese bereits an die Produktionsfirma verkauft worden sind.

Rechtsanwältin Renate Schmid
Rechtsanwältin Renate Schmid © Renate Schmid WBS

Constantin Film empfindet die aktuelle Situation als "bedauerlich" 

"Rehragout-Rendezvous" ist der elfte Teil von Falks überaus erfolgreicher Regionalkrimi-Reihe über Kommissar Eberhofer – und die neunte Verfilmung. Sie kam am Donnerstag ins Kino.

"Rita Falk ist eine außergewöhnliche Autorin mit einem feinen Sinn für ungewöhnliche Geschichten, skurrile Kriminalfälle und liebevoll gezeichnete Figuren. Wir schätzen sie und ihre Arbeit sehr", sagte Constantin-Chef Martin Moszkowicz der dpa. Die aktuelle Berichterstattung nannte er "bedauerlich, weil wir seit über zehn Jahren respektvoll und vertrauensvoll zusammenarbeiten".

Als Produktionsfirma müsse Constantin "die Interessen aller an einer Verfilmung beteiligten Künstler respektieren und koordinieren", betonte er. "Das ganze Team rund um die Verfilmungen arbeitet stets mit sehr viel Leidenschaft und Sensibilität für die zugrunde liegenden Buchvorlagen an den Filmen, so selbstverständlich auch an 'Rehragout-Rendezvous'". 

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Für Rita Falk hat der Film nichts mit ihrem Buch zu tun

Falk hatte im "Spiegel" unter anderem gesagt: "Ich möchte, dass die Menschen da draußen wissen, dass es nicht richtig ist, wenn bei diesem Film im Abspann steht 'Nach der Romanvorlage von Rita Falk'. Es stimmt einfach nicht." Sie wolle sich bei der Constantin für eine großartige Zeit bedanken. "Aber als Autorin muss ich mich distanzieren von diesem Film." Darum sei sie auch nicht bei der Filmpremiere in München dabei gewesen.

Wie wird die Zusammenarbeit in Zukunft aussehen?

Wie eine Zusammenarbeit mit der Constantin künftig aussehen könnte, hatte Falk im "Spiegel"-Interview offen gelassen. Für ihr neuestes Buch "Steckerlfischfiasko" gebe es noch keinen Vertrag, aber für zwei ältere, unverfilmte Bücher habe die Constantin eine Option. "Im Moment kann ich nur sagen: Ich stehe weiteren Verfilmungen sehr skeptisch gegenüber."

Aus dem Umfeld der Constantin ist zu hören, dass man erstmal die Kinozahlen und das Feedback der Zuschauer über das Wochenende abwarten wolle, um dann zu sehen, wie es weiterginge. Das ist sowieso gängige Praxis bei Produktionsstudios. Zusätzlich sei man aber nach wie vor an einer Zusammenarbeit interessiert. Das neueste Buch "Steckerlfischfiasko" kennen die Verantwortlichen selbst noch nicht und können deshalb auch noch nicht entscheiden.

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Kann Falk noch entscheiden, wer den Nachfolger ihres Buches verfilmen wird?

Wer einen möglichen Film für ihr neuestes Buch also drehen wird, ist aktuell noch unklar – die Rechte an diesem Werk liegen jedenfalls noch bei Falk. Die zwei Bücher, für die Constantin eine Option habe, wurden bisher allerdings nicht verfilmt, weil die Filme schon weiter sind als die Bücher. "Eine Option bedeutet, dass Constantin ein einseitiges Recht auf diese Werke hat, die Einzigen, die sich jetzt entscheiden können, diese nicht zu verfilmen, sind die Constantin Film", erklärt Rechtsanwältin Renate Schmid die Rechtslage dahinter.

Einfluss habe Falk somit weder auf die Produktion noch auf die letztendliche Gestaltung der Filme. Jetzt hängt es davon ab, was genau in dem Vertrag zwischen Constantin und Falk geschrieben steht, aber eine Zusammenarbeit für das neueste Buch ist nach wie vor immer noch denkbar. 

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