OEZ-Anschlag: Lange Haftstrafe für Betreiber von Darknet-Plattform

Alexander U. (31) hat die Darknet-Plattform betrieben, über die der Münchner Amokläufer David S. († 18) die Mordwaffe gekauft hat. Am Mittwoch wurde er dafür zu einer langen Haftstrafe verurteilt.
Nina Job |
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Die Tatwaffe von David S. beim Amoklauf in München, eine Pistole vom Typ Glock 17, ist im Landeskriminalamt zu sehen.
Die Tatwaffe von David S. beim Amoklauf in München, eine Pistole vom Typ Glock 17, ist im Landeskriminalamt zu sehen. © Sven Hoppe/dpa

Karlsruhe/München - Eineinhalb Jahre saß er bereits in Untersuchungshaft, doch der 31-jährige Alexander U. wird noch deutlich länger hinter Gitter bleiben müssen: Obwohl der Informatikstudent nicht unmittelbar selbst beteiligt war an dem schrecklichen Verbrechen am 22. Juli 2016, bei dem acht junge Menschen und eine Mutter am Olympiaeinkaufszentrum (OEZ) in München erschossen wurden, verurteilte ihn das Landgericht in Karlsruhe am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie Drogendelikten zu sechs Jahren Haft.

Richter: Es war "eines der schrecklichsten Verbrechen im Land"

Alexander U. kannte keinen einzigen der Beteiligten – weder die neun Todesopfer, noch den Mörder oder den Verkäufer der Tatwaffe – aber Alexander U. hatte das Forum im Internet geschaffen und betrieben, über das der Verkauf der Glock 17 zustande kam. Seit Ende Oktober lief der Prozess in Karlsruhe, das Gericht betrat juristisches Neuland, was die Verantwortlichkeit für Betreiber von Plattformen im Internet betrifft. Der Angeklagte nannte sich "Luckyspax", hatte einen Bachelorabschluss in Informatik und wollte im Internet nach eigenen Angaben ein Forum schaffen, in dem frei und unzensiert kommuniziert werden konnte.

Aber Alexander U. wollte sich auch ungestraft Drogen für den Eigenkonsum beschaffen. Er schuf das Forum "Deutschland im Deep Web". Mit mehr als 23 000 Nutzern und sechs Millionen Seitenaufrufen im Monat wurde es zum größten Darknet-Forum im deutschsprachigen Raum. Einziges Tabu waren Kinderpornos.

Anonymität im Netz sei sympathisch, sagte der Vorsitzende Richter Holger Radke in der Urteilsbegründung: "Man denke an Länder mit anderer Meinungs- und Pressefreiheit. Wenn man dabei bleibt, hätten Sie viel Zustimmung erfahren."Im Darknet aber gehe es darum, sich vor den Ermittlungsbehörden zu verbergen. "Durch das DiDW haben Sie einen Bärendienst erwiesen. Sie haben nachhaltig dafür gesorgt, dass Darknet ein negativer Begriff bleibt", sagte er weiter zum Angeklagten.

Ein solches Forum "zieht Verbrecher und Psychopathen an"

Alexander U. hatte sich durch die Geschäfte, die über das Forum zustande kamen, nicht bereichert. Allerdings hatte er zu Spenden aufgerufen und rund 10 000 Euro bekommen. Im überwiegenden Teil der Taten sei er kein Täter gewesen, aber er habe strafbare Handlungen anderer gefördert. Deshalb gehe es um Beihilfe. Alexander U. habe die Begehung von Straftaten gefördert und den Handel mit verbotenen Gütern erleichtert. Möglicherweise habe er auch Gefallen an der Macht gefunden, als Administrator zu entscheiden.

Die Schaffung des Forums mache U. nicht zum Straftäter, sagte der Richter. Aber man müsse darüber nachdenken, ob dies gesetzlich geändert werden müsse. "Die Existenz eines solchen Forums zieht Verbrecher und Psychopathen an, die auf legalem Wege nicht an Waffen kommen", sagte Holger Radke. Auch IS-Sympathisanten hätten sich dort getummelt. Der Richter erinnerte daran, dass seit dem Anschlag auf das World Trade Center kein Jahr ohne Anschläge vergehe. Ohne das Forum hätte David S. die Waffe nicht bei dem Verkäufer Philipp K. kaufen können.

Der Richter bezeichnete die Tat in München als "eines der schrecklichsten Verbrechen im Land nach dem Zweiten Weltkrieg".

Waffenhändler bereits verurteilt

Bei der Höhe des Strafmaßes wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen orientierte sich das Gericht an dem Münchner Urteil gegen Philipp K. Dessen Strafe sei höher zu bemessen als die des Darknet-Betreibers. K. war im Januar 2018 zu sieben Jahren wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Alexander U. bekam dafür vier Jahre. Weitere zwei Jahre verhängte das Gericht wegen Beihilfe zu Waffengeschäften und wegen Werbung für Drogengeschäfte.

Bis zuletzt äußerte der junge Mann mit dem Igelhaarschnitt kein Wort der Reue. Über Pläne für sein Leben nach der Haft sprach Alexander U. hingegen schon. Er wolle nach vorne schauen, seine Verlobte heiraten und sein Leben in geordnete Bahnen lenken. An die Hinterbliebenen, von denen einige an wenigen Prozesstagen aus München angereist waren, wandte sich der Angeklagte nie. Kein Wort der der Entschuldigung oder des Mitgefühls. Auch am Mittwoch nicht.

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