Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Mit wem darf ich mich noch treffen?

Die Corona-Regeln sind seit diesem Montag nochmal verschärft. Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen – was für manches Pärchen zum Problem werden könnte. Die AZ klärt die wichtigsten Fragen.
Lukas Schauer |
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Wer alleine ist, macht auf jeden Fall nichts falsch - die Corona-Beschränkungen wurden nochmals verschärft.
Wer alleine ist, macht auf jeden Fall nichts falsch - die Corona-Beschränkungen wurden nochmals verschärft. © imago /Sven Simon

München - Neues Jahr, neue Regeln: Die Corona-Pandemie und ihre Bekämpfung dominiert auch den Jahresanfang 2021. Seit diesem Montag (11. Januar) gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen – und die viel zitierte 15-Kilometer-Regel.

Oberstes Ziel bleibt dabei immer, die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen. Doch die neuen Maßnahmen haben manche Tücke – und können unterschiedlich ausgelegt werden. Die AZ klärt die wichtigsten Fragen.

Haushalt plus eins: Wann ein Pärchen kommen darf

Die neue Verordnung sieht vor, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur den Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt ist.

Darf also ein Single ein Pärchen zu sich nach Hause einladen, obwohl es ja eigentlich zwei haushaltsfremde Personen sind? Antwort: Ja! Eine Ministeriumssprecherin erklärt der AZ: "Dies gilt in beide Richtungen: das heißt, es darf unabhängig von der Örtlichkeit eine haushaltsfremde Person bei einem Hausstand zu Besuch sein oder auch der andere Hausstand die haushaltsfremde Person besuchen."

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Im Fall, dass ein Single ein Pärchen einlädt, heißt das also: Es ist egal, wenn dann eigentlich zwei Personen zu Besuch kommen, weil immer vom größten Hausstand aus gerechnet wird. Das Pärchen könnte auch noch Kinder mitbringen, die bis einschließlich drei Jahre alt sind.

Corona-Einschränkungen: Dürfen sich Pärchen besuchen?

Blöd wird es für Pärchen hingegen, wenn sie ein anderes Pärchen einlädt. Denn dann muss ein Partner zu Hause bleiben. "Die bisherige Regelung dazu, dass ein weiterer Hausstand besucht werden darf, sofern die Personenzahl von fünf nicht überschritten wird, gilt nicht fort. Zwei Hausstände, die beide aus mehr als einer Person bestehen, dürfen sich vorerst nicht mehr treffen", sagt die Sprecherin dazu. Mit Pärchen-Abenden ist's also vorerst vorbei.

Dürfen Enkel ihre/n Großmutter/Großvater besuchen?

Auch die Frage, ob allein wohnende Großeltern-Teile ihre Enkel jetzt nur noch einzeln sehen dürfen, ist von der neuen Verordnung betroffen. Trifft die Großmutter beispielsweise ihre in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Enkel - dies gilt unabhängig von deren Alter - so ist ein Treffen weiterhin möglich.

Leben die Enkel hingegen in unterschiedlichen Haushalten, ist nur ein Treffen mit einem über drei Jahre alten Enkel möglich. Der andere Enkel müsste also danach kommen oder am nächsten Tag. Das gilt analog auch für Geschwister, die ihre Eltern besuchen wollen.

Zusammenkünfte auf dem Spielplatz oder beim Rodeln

Vor allem Eltern mit Kindern über drei Jahre müssen bei den neuen Kontaktbeschränkungen aufpassen. Auf dem Spielplatz etwa sind Zusammenkünfte mit anderen Kindern aus unterschiedlichen Haushalten eigentlich auch nicht erlaubt – nur, wie will man das feststellen?

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"Ein zufälliges Aufeinandertreffen von Kindern auf einem Spielplatz ist in diesem Kontext nicht als gemeinsamer Aufenthalt zu verstehen", heißt es dazu recht schwammig aus dem Ministerium. Verabreden darf ich mich also nicht, wenn ich andere dann aber beim Spielen treffe, ist es wiederum nicht schlimm. Und wenn die Kinder unter drei sind, ist es sowieso erlaubt, dann dürfte auch ein Paar zum Ratschen zum Spielplatz kommen...

"Die Erziehungsberechtigen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten", schränkt die Sprecherin  ein.

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19 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Winterkönig am 14.01.2021 12:18 Uhr / Bewertung:

    Muss man für diese Regeln studiert haben um sie richtig zu verstehen?

    Und was ist in der Arbeit wo ich während der Pause mit mehren Personen im Pauseraum verbringe?

    Privat wird immer mehr geregelt und im Beruf ein weiter wie bisher?

  • Ludwig III am 11.01.2021 20:03 Uhr / Bewertung:

    Frohe Niedersperrung. Bis alles darnieder liegt. Die Verschwörungstheoretiker haben ja Anfang Dezember behauptet, es würde bis zum 11. April dauern.

  • Rebele am 11.01.2021 17:40 Uhr / Bewertung:

    Was regt ihr euch auf? Es geht um die Zerstörung des Mittelstandes und eine Umverteilung von unten nach oben. Beim WEF steht "wir werden nichts mehr besitzen, aber wir werden uns darüber freuen". Und wer hat sich mit Klaus Schwab grinsend ablichten lassen, Herr Söder? Hm?

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