Urteil: Ansbacher Amokschütze kommt in Psychatrie
Ansbach - Der Amokschütze aus Ansbach in Mittelfranken lebte schon seit langer Zeit in seiner ganz eigenen Welt.
Oberstaatsanwalt Gerhard Neuhof beschrieb es als völligen Realitätsverlust. Der 48-Jährige fühlte sich verfolgt, hatte immer ein Messer dabei. Täglich nahm er Cannabis. Im vergangenen Jahr drehte er dann völlig ab, wie der Ankläger sagte. Zum Schutz vor "feinstofflichen Wesen" verstreute er heilige Asche aus Kuhdung in seiner Wohnung und verschloss Fenster und Abflüsse im Bad. Am 10. Juli gipfelt seine Krankheit in einem unfassbaren Amoklauf: Im Glauben, sich nach einem Atomschlag gegen Werwölfe und Vampire verteidigen zu müssen, tötet der 48-Jährige zwei Menschen und bedroht mehrere weitere.
Täter hat "jeden Bezug zur Realität verloren"
Nun kommt der Mann auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus. Eine Heilung ist ungewiss. Sachverständige haben bei ihm eine schwere paranoide Schizophrenie festgestellt. Das Landgericht Ansbach wertete seine Taten am Dienstag als Totschlag und versuchten Totschlag. Die Anklage war zunächst von Mord ausgegangen. Dafür hätte der Mann aber Einsicht in sein Tun haben müssen, erläuterte der Vorsitzende Richter Claus Körner. Er hätte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer bewusst ausnutzen müssen. So etwas sei dem 48-Jährigen aufgrund seiner Krankheit jedoch gar nicht möglich.
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"Wahn, Wahn, überall Wahn - möchte man nach Wagner sagen", hatte der Richter seine Urteilsbegründung eingeleitet. Der 10. Juli sei durch den 48-Jährigen zum "Tag des Schreckens" für viele Menschen geworden. Fast eineinhalb Stunden lang hielt der Mann die Polizei in Atem.
In zwei Ortsteilen von Leutershausen bei Ansbach erschoss er zuerst eine 82-jährige Frau in ihrem Garten und danach einen 72 Jahre alten Radfahrer. Die Rentnerin fragte er davor, ob sie bereit sei, zu sterben. Als diese ihn nicht ernst nahm, lachte und sich wegdrehte, erschoss er sie. Danach fuhr der 48-Jährige weiter und schoss noch auf eine Autofahrerin und später auf einen Traktorfahrer. An einer Tankstelle in Bad Windsheim konnte eine Angestellte die Waffe schließlich an sich nehmen. Mitarbeiter überwältigten den Mann.
In Merkels Auftrag tötete er Werwölfe und Vampire
"Diese Taten gehören sicher zu den schrecklichsten, die dieses Landgericht jemals zu verhandeln hatte", sagte Oberstaatsanwalt Neuhof. Die Sinnlosigkeit mache sie besonders schlimm. Es habe keinen Streit zwischen Täter und Opfer gegeben, sie hätten sich nicht einmal gekannt. "Es war purer Zufall. Es hätte jeden anderen auch treffen können", sagte der Ankläger.
Der Sportschütze glaubte, er sei der letzte Mensch auf Erden. Für seinen "Feldzug" gegen Werwölfe packte er seine zwei Waffen und 200 Schuss Munition in sein Auto, dazu einen Schlagstock und mehrere Messer, Kleidung, Lebensmittel, Bettwäsche und Hygienebedarf. Kanzlerin Bundeskanzlerin Angela Merkel habe ihn per Nachrichtensender n-tv dazu beauftragt, erklärte er später den Polizisten, die ihn festnahmen.
Im Prozess sagte der Mann kaum ein Wort. Anfangs entschuldigte er sich über seinen Verteidiger bei den Angehörigen. Danach saß er nur noch reglos da und starrte die meiste Zeit vor sich hin. Dies konnten einige Angehörige nicht verstehen. Die Teilnahmslosigkeit sei jedoch Teil seiner Krankheit, sagte sein Anwalt Benjamin Schmitt. "Er kann keine Empathie zeigen." Den Amoklauf beschrieb der Verteidiger als "alptraumhaftes Szenario", das man sonst nur aus Filmen kenne. Wie aus dem Nichts sei mit seinem Mandanten "ein gerade eben noch Unbekannter" zur "Quelle größtmöglicher Gefahr" geworden.
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Bereits seit vielen Jahren litt der Mann unter Wahnvorstellungen. Seine Umgebung nahm ihn als zunehmend verwirrt wahr. Wegen unmöglichen Benehmens verlor der gelernte Krankenpfleger mehrmals den Job. Den Eindruck, gefährlich zu sein, machte er jedoch nicht. Daher könne man den Behörden, die ihm eine Waffenbesitzkarte für einen Revolver und eine Pistole ausstellten, und auch seinem Schützenverein keinen Vorwurf machen, sagte der Vorsitzende Richter.
Dies hatten einige Nebenklagevertreter anders gesehen. Sie forderten, Waffenbesitzer viel strenger auf ihren Gesundheitszustand und Drogenkonsum zu kontrollieren. Sportschützen dürften auch keine Waffen und Munition in rauen Mengen bei sich zu Hause aufbewahren. Zumindest hier kam der Richter den Angehörigen entgegen: Eine solche Änderung des Waffenrechts sei "denkbar", aber Sache des Gesetzgebers.
Das Gericht geht davon aus, dass der Mann erneut ähnlich schwere Straftaten begehen würde, wenn man ihn nicht einsperrt. Die Dauer seiner Unterbringung im Krankenhaus sei heute nicht absehbar. Es werde aber wohl sehr lange dauern, sagte der Richter.
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