Tödlicher Jagdunfall im Berchtesgadener Land: Verband greift Regierung an
Bad Reichenhall - Ein Jagdgast ist nahe Bad Reichenhall im Berchtesgadener Land an einem Berg abgerutscht und ums Leben gekommen. Wie die Polizei am Samstag mitteilte, war der 49-jährige Hesse mit einem 30-Jährigen aus Niedersachsen auf der Pirsch, als er auf eine Gams schoss. Das getroffene Tier rutschte eine Rinne am Fuderheuberg rund 50 Meter hinunter, der 49-Jährige stieg seiner Beute die steile Rinne hinab nach. Dabei stürzte er in dem felsigen, mit Bäumen durchsetzten Gebiet rund 60 Meter in die Tiefe und kam nach 200 Metern zum Liegen.
Jagdunfall im Berchtesgadener Land: Der Mann schaffte es noch einen Notruf abzusetzen
Der Mann schaffte es laut Polizei noch, einen Notruf abzusetzen. Laut dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) wusste der Hesse jedoch nicht, auf welchem Berg er unterwegs ist. Deshalb musste zunächst über einen anderen ortskundigen Jäger, den der Verunfallte noch nennen konnte, der ungefähre Einsatzort ermittelt werden.
Der Notarzt konnte später vor Ort aber nur noch den Tod des Mannes feststellen. Der Tote wurde von der Alpinen Einsatzgruppe der Polizei mit einem Hubschrauber und mit Unterstützung der Bergwacht geborgen. Ein Polizeibergführer nahm unter Leitung der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Ursache des Unfalls am Freitag auf.
Jagdverband kritisiert Ausnahmeregelung der Behörden
Die Jagdzeit für Gämse ist seit dem 15. Dezember eigentlich vorüber. Wie das BRK mitteilt, bestünde im betroffenen Gebiet aber zur Schutzwaldsanierung eine Schonzeitaufhebung – eine Tatsache, über die sich der Bayerische Jagdverband (BJV) entrüstet.
"Gäbe es nicht die behördliche Aufhebung von gesetzlichen Schonzeiten, wären zu diesen Unzeiten keine Jäger auf Gamsjagd im gefährlichen Gelände", teilt der Verband mit. "Um weitere Unfälle zu vermeiden, fordern der Bayerische Jagdverband und seine Kreisgruppen aus dem südlichen Oberbayern die sofortige Aufhebung der Verordnung zur Schonzeitverkürzung für Gamswild, Rotwild und Rehwild." Im April 2022 sei es schon zu einem ähnlichen Fall gekommen. Der BJV fordert daher die sofortige Aufhebung der Schonzeitverkürzung.