Prozess in Regensburg: Der Skandal um das Krematorium
Regensburg - Der Tod hat 15 Jahre lang sein Arbeitsleben bestimmt, jetzt macht es die Richterin des Arbeitsgerichts. Georg B., ein Mitarbeiter des Regensburger Krematoriums, muss ihrer Entscheidung zufolge bis zum Sommer 2018 weiterbezahlt werden und bekommt eine Abfindung von 17.000 Euro – statt seine fristlose Kündigung anzunehmen.
Allein für sich könnte man den Prozess als völlig eskalierten Einzelfall betrachten, ein massives Zerwürfnis zwischen Untergebenem und Chef. Doch aus heiterem Himmel kam die fristlose Kündigung nicht, immerhin hatte Georg B. zuvor Vorgesetzte wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung zur Aussageverweigerung angezeigt.
Für die Verbrennungsstätte interessiert sich schon seit längerer Zeit die Staatsanwaltschaft und hat mehrere Durchsuchungen vorgenommen.
Dabei geht es um blutdurchtränkte Transportsäcke, kassiertes Bargeld, um Leichen- und Körperteile aus einem inzwischen geschlossenen Krankenhaus – vor allem aber um die Frage, ob bei den Verbrennungen alles mit rechten Dingen zuging.
Es besteht der Verdacht, dass Leichenteile aus der Klinik in den Särgen von Verstorbenen verstaut, mitverbrannt und in den Urnen "Fremde" gelandet seien. Floß dabei auch Geld? Hinweise, dass "Spenden" von Angehörigen in die Taschen von städtischen Mitarbeitern landeten, gibt es offenbar.
Einspruchsfrist läuft am 1. Dezember ab
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen schon vor längerer Zeit bestätigt, will aber vor deren Ende keine Einzelheiten nennen. Die Stadt selbst hat in früheren Stellungnahmen erklärt, dass die Verwaltung von rechtskonformen Verbrennungen ausgehe.
Ähnlich eindeutig hatte sich die Stadt auch in Sachen des gefeuerten Mitarbeiters geäußert. Dessen Behauptungen über zu hohe Feinstaubwerte der Luft am Arbeitsplatz seien nicht gerechtfertigt, heißt es. Lokale Medien berichten aber über vorliegende Messergebnisse, die das Gegenteil belegen würden.
Ob der Streit zwischen Stadt und Georg B. tatsächlich vorbei ist, steht noch nicht fest. In der Verhandlung wollten sich die Rechtsvertreter der Stadt nicht festlegen, ob sie Einspruch einlegen wollen. Die Frist läuft am 1. Dezember ab.
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