Maskenpflicht gekippt: Ein Landshuter verschafft sich Luft

Mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Regensburg bringt Alexander Münch die Maskenpflicht in Landshut ins Wanken.
Ingmar Schweder
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Kippt die Maskenpflicht in der Landshuter Innenstadt? In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg einem Kläger recht gegeben. Die Stadtverwaltung berät derzeit noch über das weitere Vorgehen.
Kippt die Maskenpflicht in der Landshuter Innenstadt? In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg einem Kläger recht gegeben. Die Stadtverwaltung berät derzeit noch über das weitere Vorgehen. © Magdalena Wittman

Landshut - Alexander Münch (42) muss in der Landshuter Innenstadt keine Maske tragen, zumindest an der frischen Luft.

Noch am Montagabend, kurz nach Bekanntwerden des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg zu seinen Gunsten, prasselte sogleich das erste Feedback auf ihn ein. "Ein Stück Stoff zu tragen, würde ihm sicher nicht wehtun", so eine Meinung. Andere finden: "Richtig so!" Das Tragen einer Maske an der frischen Luft sei ohnehin völlig sinnfrei.

"Meiner Meinung nach wurde die Verordnung nicht richtig umgesetzt"

So extrem in die ein oder andere Richtung zieht es Münch eigentlich nicht - auch wenn er nicht direkt als Maskenfreund bezeichnet werden kann. Der Tankstellenbetreiber wohnt in der Landshuter Altstadt, direkt am Rand der seit dem 24. Oktober ausgewiesenen Zone mit Maskenpflicht. Die historische Innenstadt hatte die Stadt Landshut am 24. Oktober pauschal als "stark frequentiert" eingestuft.

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In der Altstadt, das gibt Münch zu, wisse man nie so genau, wie viele Leute auf einmal zusammenkommen könnten. "Da ist eine Verordnung zur Maskenpflicht notwendig und sinnvoll, gerade wenn Wochenmarkt ist." Als Anwohner wisse er jedoch, dass in der gesamten Innenstadt, also in der Zone mit Maskenpflicht, mindestens ein Drittel des Gebiets immer sehr leer sei. "Da ergibt das Maskentragen überhaupt keinen Sinn."

Gericht gibt dem Masken-Kläger recht

Münch sagt, er verstehe die Verordnung ohnehin so: "Überall, wo man 1,5 Meter Abstand einhalten kann, ist es überhaupt nicht vorgesehen, dass man eine Maskenpflicht verhängt. Meiner Meinung nach ist die Allgemeinverfügung, stark frequentierte Flächen auszuweisen und dort dann die Maskenpflicht zu erlassen, von der Stadt nicht richtig umgesetzt worden." Das Gericht hat das genauso gesehen.

Im Eilverfahren - Münch reichte vergangenen Dienstag seinen Antrag am VG Regensburg ein - entschied das Gericht: Die Allgemeinverfügung der Stadt Landshut ist voraussichtlich rechtswidrig. Das Gericht machte in seinem Beschluss am Montagabend zudem deutlich, dass nicht grundsätzlich die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen infrage gestellt werde, sondern die konkrete Umsetzung durch die Stadt Landshut.

Damit habe die Stadt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen. Sprich: Die Stadt Landshut hat beim Erlass nicht ausreichend unterschieden, welche Plätze in der maskenpflichtigen Zone so stark frequentiert sind, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden kann. "Es ist nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert worden", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts vom Montag.

Münch untermauert seine Argumente mit einer Studie

Als Grundlage für die Begründung seines Antrags am VG reichte Münch eine Studie zum Einzelhandelentwicklungskonzept mit ein, die 2018 von der Stadt Landshut in Auftrag gegeben wurde.

Münch: "Ich habe nach Studien recherchiert, um meine These zu untermauern. Also: Wie ist die Einschätzung von Externen, wenn es um Frequenzen in der Innenstadt geht." In der umfangreichen Studie wird die Innenstadt in Haupt- und Nebenlagen aufgeteilt. Hauptlagen sind unter anderem die Altstadt, die Theaterstraße und das CCL. Nebenlagen sind mitunter die Neustadt und zahlreiche Gassen zwischen ihr und der Altstadt.

Münch: "Es gibt genügend verkehrsberuhigte Flächen. Da ist es überhaupt kein Thema und auch eine Sache der Höflichkeit, sich gegenseitig Platz zu lassen. Und ein bisschen Selbstverantwortung denke ich, sollte man uns zugestehen."

Stadt nimmt Beschluss zur Kenntnis und weist auf Maskenpflicht hin

Die Stadt Landshut, so in einer Mitteilung vom Dienstag, hat den Beschluss des VG Regenburg, mit dem die in der Innenstadt geltende Maskenpflicht ausschließlich für den Kläger vorläufig aufgehoben wird, zur Kenntnis genommen.

"Über das weitere Vorgehen, insbesondere über eine mögliche Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und/oder über etwaige Anpassungen der Allgemeinverfügung, wird derzeit unter Prüfung der Urteilsbegründung beraten", heißt es.

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Gleichzeitig weist die Stadt Landshut daraufhin, dass der Beschluss des VG ausschließlich für den Kläger gilt und daher die bisherige Regelung zur Maskenpflicht bis auf Weiteres in Kraft bleibt. Sie gilt von 6 bis 21 Uhr. Münch sagte, er wolle nun abwarten, wie die Stadt Landshut auf den Beschluss reagiert. "In der Altstadt werde ich, wenn was los ist, selbstverständlich trotzdem eine Maske tragen. Ich will mir nichts rausnehmen." Vielmehr wollte er mit dem Eilantrag ein Signal für die Allgemeinheit setzen. "Niemand soll das Gefühl haben, einer sinnfreien Verordnung Folge leisten zu müssen."

Dass die Entscheidung des VG Regensburg die Maskenpflicht nicht komplett für alle Landshuter kippt, liegt am Verwaltungsrecht: Geht man gegen eine kommunale Allgemeinverfügung vor, betrifft der Entscheid in der Regel nur den Antragsteller selbst.

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4 Kommentare
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  • am 12.11.2020 00:27 Uhr / Bewertung:

    Anscheinend hat der Tankstellenbetreiber trotz der vielen Probleme, die Corona doch Unternehmern angeblich bereitet, sehr viel Zeit, um sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Also Gott sei Dank einer weniger, der staatliche Hilfen beantragen muss.

  • Der wahre tscharlie am 11.11.2020 15:29 Uhr / Bewertung:

    Interessantes Urteil. So wie ich es sehe, hat sich der Kläger vorab sehr gut informiert und spricht sich auch nicht grundsätzlich gegen eine Maskenpflicht aus.

    Und genau das ist der Punkt, die Verhältnismäßigkeit. Normalerweise müßte an allen starkfrequentierten Plätzen eine Maskenpflicht gelten, was Menschen mit Verantwortungsbewußtsein sowieso tun, und nicht nur pauschal in der Innenstadt.

  • köterhalsband am 11.11.2020 20:51 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Interessant auch Dein erneut sehr guter Kommentar. Du argumentierst wie die vernünftigen Querdenker, die Du eigentlich angeblich ablehnst. Weiter so!

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