Landshut: Maskenpflicht in der Innenstadt gerät ins Wanken

Die Stadt Landshut darf die Innenstadt nicht pauschal zur Maskenzone erklären. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Montag entschieden.
Emanuel Socher-Jukiæ, Ingmar Schweder |
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Wie geht's mit der Maske in der Innenstadt weiter?
Wie geht's mit der Maske in der Innenstadt weiter? © Christine Vinçon

Landshut - Die seit 24. Oktober geltende Maskenpflicht in der Landshuter Innenstadt gerät ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Montag entschieden, dass der von der Stadt festgelegte Bereich, in dem eine Maske zum Infektionsschutz zu tragen ist, unverhältnismäßig ist. Alexander Münch (42), der in der Altstadt wohnt, hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt.

Landshut: Maskenpflicht nur dort, wo kein Abstand gehalten werden kann

Das Gericht macht in einer Mitteilung deutlich, dass nicht grundsätzlich die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen in Frage gestellt werde, sondern die konkrete Umsetzung. Diese verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es sei nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert worden, heißt es.

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Demnach könne eine Maskenpflicht nur dort vorgesehen werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne. Laut Gericht erlaubt der Beschluss zunächst aber nur dem Antragsteller, keine Maske mehr in der Innenstadt zu tragen. Alexander Münch sieht sich bestätigt: "Landshut hat die komplette Innenstadt pauschal zur maskenpflichtigen Zone erklärt. Damit ist die Stadtverwaltung über das Ziel hinausgeschossen."

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2 Kommentare
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  • am 10.11.2020 12:09 Uhr / Bewertung:

    Sie finden es als Dummheit, ich finde es als Sicherheit für mich und anderen. Hoffe, dass ich Ihnen niemals begegen werde
    Aber die Dummheit liegt bei denen, die den Abstand nicht einhalten wollen und keine Maske tragen wollen!!!!

  • Hundekrawatte am 10.11.2020 10:48 Uhr / Bewertung:

    Bravo! Die Dummheit einer vollkommen nutzlosen „Masken“ Pflicht im Freien ist nicht mehr zu überbieten.

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