Im Landkreis Landshut steht die Corona-Ampel auf Rot

Nach Angaben des RKI liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Landshut bei 52,5.
red |
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Auch im Landkreis Landshut steigen die Corona-Zahlen an. (Symbolbild)
Auch im Landkreis Landshut steigen die Corona-Zahlen an. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Landshut - Der Grenzwert von 50 ist überschritten. Das teilte das Landratsamt am Sonntag mit. Für den Landkreis Landshut gilt damit automatisch die Stufe Rot der vom Freistaat Bayern angekündigten "Corona-Ampel". Die folgenden Maßgaben gelten für den gesamten Landkreis Landshut, nicht für die Stadt Landshut, da die 7-Tages-Inzidenz auf dem Stadtgebiet im grünen Bereich liegt.

  • Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie in Gasthäusern oder angemieteten Sälen, die einen absehbaren Personenkreis umfassen, wird die Teilnehmerzahl auf zwei Hausstände oder fünf Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt. Dies gilt beispielsweise für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Beerdigungen, aber auch für Partei- und Vereinssitzungen sowie Schulabschlussfeiern. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erfüllen und auf Anforderung des Landratsamtes nachweisen.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, ist auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Auch hier gilt es, die Hygieneregeln zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
  • Für Kindertagesstätten und Schulen gilt die Stufe 3 ("Rot") des Rahmenhygieneplans. Im Kita-Bereich müssen feste Gruppen gebildet werden, offene Konzepte sind derzeit nicht möglich. Das Betreuungspersonal muss eine Gesichtsbedeckung tragen. In den Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler nun auch ab der Grundschule auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen.

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  • Die Maskenpflicht wird erweitert auf alle Öffentlichen Gebäude. Und in sogenannten "Begegnungs- und Verkehrsflächen", also beispielsweise Fahrstühlen oder Kantinen, muss nun ebenfalls eine Maske getragen werden.
  • Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft getragen werden. Dies gilt auch bei Tagungen, Kongressen oder Messen.
  • Für die Gastronomie gilt ab 22 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen dürfen nach diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr verkaufen.
  • Bei Nicht-Einhalten dieser Allgemeinverfügung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann.
  • Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.
  • Für Fragen zur Allgemeinverfügung hat der Landkreis Landshut ein Bürgertelefon eingerichtet - die Mitarbeiter stehen unter % 0871 408-1800 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr besetzt, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
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