Illegales Oktoberfest: Staatsanwaltschaft Landshut schaltet sich ein

Das Gesundheitsamt muss nun prüfen, ob sich Partygäste auf dem Fest infiziert haben.
Ingmar Schweder
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Das Gesundheitsamt prüft nun im Auftrag, ob sich Partygäste in Bodenkirchen auf dem Oktoberfest infiziert haben.
Das Gesundheitsamt prüft nun im Auftrag, ob sich Partygäste in Bodenkirchen auf dem Oktoberfest infiziert haben. © Fotomontage: rüd/AZ Landshut

Landshut - Das illegale Oktoberfest in Bodenkirchen hat die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan gerufen. Wie die Staatsanwaltschaft Landshut am Freitag auf AZ-Anfrage mitgeteilt hat, werde mittlerweile dem Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung nachgegangen.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Steinkraus-Koch, sagte, handelt es sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft bei dem illegalen Oktoberfest bisher noch um eine vom Party-Wirt begangene Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz.

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Welche Strafe kommt auf die Verantwortlichen zu?

Geprüft werde allerdings nun, ob sich Teilnehmer des Oktoberfests nachweislich auf der Party infiziert haben könnten. Steinkraus-Koch: "Nachdem wir erfahren haben, dass es diese Veranstaltung gegeben hat, haben wir eine Anfrage an die Gesundheitsbehörde gestellt. In diesem Zusammenhang ist es nun notwendig, zu prüfen, und für die Behörde zu wissen, ob sich Teilnehmer definitiv auf der Veranstaltung mit dem Corona-Virus infiziert haben."

 

Letzteres muss nun das Gesundheitsamt klären. Sollte sich der Verdacht jedoch bestätigen, würde sich gleichwohl der Vorwurf einer vom Party-Wirt begangenen Straftat erhärten.

Vonseiten des Landratsamt Landshut gab man sich zur Sache am Freitag wortkarg. Wie die Sprecherin des Landratsamts Landshut, Carina Weinzierl, sagte, könne das Landratsamt im Fall Oktoberfest noch keine Aussage darüber treffen, wie das illegale Event sanktioniert werde.

Weinzierl: "Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es wird minimum ein Bußgeld geben. Über die Höhe können wir aber noch keine Aussage treffen."

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