"Krankenschwester, ungeimpft, sucht..." - Kleinanzeigen-Flut ist kein Fake
Traunstein - Stellengesuche im Anzeigenteil von Tageszeitungen sind nichts Ungewöhnliches. Wer sich umorientieren will oder muss oder einen Nebenjob sucht, bietet hier seine Dienste potenziellen neuen Arbeitgebern an.
Seltsame Selbstbeschreibungen machen stutzig
Ungewöhnlich aber wird es, wenn statt "tüchtig", "mit Zeugnissen" oder "handwerklich geschickt" als besonderes Merkmal "ungeimpft" in der Selbstbeschreibung steht.
Und das in nahezu jeder Annonce - eine "erfahrene MTA" bewirbt sich als "impfstofffrei", eine Verwaltungsmitarbeiterin suche "wegen Einführung Impfpflicht im KH neuen Wirkungskreis" oder eine Krankenschwester mit Intensivausbildung, "ohne G", einen neuen Job in Teilzeit.
Auch in Sozialen Netzwerken wird darüber diskutiert
Über 30 solcher Anzeigen hat ein AZ-Leser am vergangenen Wochenende im "Traunsteiner Tagblatt" entdeckt und der AZ ein Foto geschickt. Er vermutet, es handle sich um fingierte Anzeigen, die die Leser verunsichern sollen.
Und auch auf Twitter kursieren Fotos der Annoncen und es wird eifrig diskutiert und vermutet, dass es sich nicht um echte Stellengesuche handle. Etwa, weil sich eine echte Krankenschwester nicht als Krankenschwester bezeichnen würde. Oder weil so oft das Wort "Wirkungskreis" vorkomme...
Doch dem scheint nicht so: AZ-Anruf am Montag bei einer der wenigen angegebenen Nummern in einer der Anzeigen - die meisten wollen Zuschriften per Chiffre. Thomas Langner aus dem Landkreis Traunstein meldet sich.
Ja, die Anzeige habe seine Frau geschaltet, aber er habe auch eine - 34 sind es insgesamt. Also kein Fake? "Wir haben die Telefonnummer angegeben, um zu zeigen, dass es eben kein Fake ist", sagt er.
Bei fehlender Impfung droht die Kündigung
"Hinter jeder dieser Anzeigen steckt ein Mensch, der bald seinen Job verliert", versichert Langner. Dann, wenn die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift, die Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen hatte: am 15. März.
Dass sich Langner, der ebenfalls im medizinischen Bereich arbeite, einen neuen Job suchen muss, habe er "mit einem Standardschreiben vom Arbeitgeber am 24. Dezember erfahren". Der Arbeitgeber teilte mit, dass er ihn beim Gesundheitsamt melden müsse, sollte er bis dahin nicht gegen Corona geimpft sein.
Und das möchte Langner nicht. "Was in zwei, drei Monaten ist, ob ich mich anders entscheide, kann ich Ihnen nicht sagen", sagt er der AZ. "Ich bin kein Impfgegner. Aber man überlegt, lotet die Dinge für sich aus und ich bin zum Entschluss gekommen, dass eine Impfung für mich gerade nicht wichtig ist", sagt er.
Dass er dadurch jetzt seinen Job verliert, ist für ihn absolut kein überzeugendes Impfargument. "Es gibt genug andere Arbeit, für die man keine Impfung braucht", sagt er. Etliche Anrufe gab es schon als Reaktion auf die Annoncen, die seine Frau und er - zusammen mit Freunden und Bekannten, aber eher zufällig so geballt - im "Traunsteiner Tagblatt" aufgegeben haben. "Es waren einige, die mir Mut machen wollten", sagt Langner. Gute Jobangebote eher weniger.
Auf Anfrage teilt die Kliniken Südostbayern AG, zu der das Klinikum Traunstein gehört, mit: "Wir haben in unseren Einrichtungen Impfquoten, die über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegen." Etliche Mitarbeiter erlebten ja "hautnah die Konsequenzen einer Erkrankung". Es gebe aber Hinweise darauf, dass "der eine oder andere Mitarbeiter" mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (siehe unten) nicht einverstanden sei, so Ralf Reuter von der AG weiter.
Pflegepersonal geht seit über zwei Jahren an seine Grenzen
Man wolle kein Mitarbeiter verlieren, betont er. "Die Impfpflicht nur für unsere Beschäftigten im Gesundheitswesen auszusprechen ist nur bedingt zielführend und belastet das Gesundheitssystem", meint er.
Und: "Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen seit fast zwei Jahren kontinuierlich an und über die Grenze der Belastungsfähigkeit. Bereits dadurch hat die Branche und haben wir etliche Mitarbeiter verloren." Der überwiegende Teil werde sich aber impfen lassen, davon gehe er aus.
Kündigung? "Der Arbeitgeber hat keine andere Wahl"
Für den Pflege- und Gesundheitsbereich ist die Impfpflicht beschlossene Sache. Mit Stichtag 15. März müssen Beschäftigte zum Beispiel in Krankenhäusern nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Die Nachweispflicht besteht gegenüber dem Arbeitgeber, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Droht Beschäftigten ohne Nachweis die fristlose Kündigung? "So schnell geht das erst mal nicht", sagt Markowski. Die Verpflichtung, den Nachweis zu erbringen, sei eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Kommen Beschäftigte ihr nicht nach, liege ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vor. "Es finden dann die ganz normalen arbeitsrechtlichen Regelungen Anwendung."
Heißt: Bevor der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er dazu auffordern, den Nachweis zu erbringen. Ändert sich dadurch nichts, folgt eine Abmahnung. Wer dann immer noch keinen Nachweis vorlegt, muss damit rechnen, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses folgt. "Da der Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss, hat er auch gar keine andere Wahl", so Markowski.