Jodl-Grab auf der Fraueninsel bleibt doch

Das hat das Münchner Verwaltungsgericht entschieden. Aber ist das wirklich das letzte Wort im Streit um die Erinnerungsstätte des Nazi-Verbrechers Alfred Jodl?
Chiemsee - Das Jodl-Grab auf der Fraueninsel mitten im Chiemsee muss nicht aufgelöst werden. Mit dieser Entscheidung setzt die 12. Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts jetzt einen – vorläufigen? – Schlusspunkt in einem bizarren Streit um den hingerichteten Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl.
Den 25. Januar 2018 hatten viele im Auge. Bürgermeister Georg Huber und der gesamte Gemeinderat gehörten dazu. Selbst das Innenministerium blickte mit der Hoffnung auf das Datum, dass der "Stein des Anstoßes" mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes an diesem Tag dann ein Stück Vergangenheit wäre.
Einstimmig hatte der Gemeinderat beschlossen, die Grabrechte nicht mehr zu verlängern. Doch diese Rechnung wurde ohne den Großneffen von Generaloberst Alfred Jodl gemacht.
Jodls Leichnam liegt nicht in dem Grab, Asche ist verstreut
Obwohl der Name, sein militärischer Dienstrang, sowie Geburts- und Todesdatum des obersten Militärstrategen Hitlers auf dem mannshohen Grabstein prangen, ist er hier neben seinen beiden Ehefrauen gar nicht beerdigt. Jodl gehörte zu jenen Nazi-Hauptkriegsverbrechern, die in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. Die Asche des "Kriegsfürsten" wurde in einem Nebenarm der Isar verstreut.

Viele Jahre lang war das Jodl-Grab kein Thema, doch dann mahnte der auf der Fraueninsel beheimatete Architekt Georg Wieland einen sachgerechten Umgang mit der NS-Vergangenheit an. Unter anderem wendete er sich sogar mit einer Petition an den Landtag, wurde jedoch aus dem Innenministerium auf den 25. Januar 2018 vertröstet.
Zu jenen Kritikern, die das Jodl-Grab als Skandal empfinden, gehört auch der Münchner Aktionskünstler Wolfram P. Kastner. Er hat schon vor dem Grab mit Schildern protestiert und den Grabstein, der von seiner Form an das "Eiserne Kreuz" erinnert, mit roter Farbe bemalt. Dafür hat er sich eine Strafanzeige eingehandelt und steht in ein paar Tagen deswegen erneut vor Gericht.
Die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, das sich auf die Seite von Jodls Großneffen stellt und das Grab bestehen lässt, ist nicht nur für ihn inakzeptabel. Deutlich "angefressen" zitiert er aus dem Urteil der Verwaltungsrichter, dass es sich bei dem Grabmal nicht um ein Denkmal handle, "sondern um ein Familiengrab mit einem gewöhnlichen Grabstein, wie er auf zahlreichen Friedhöfen zu finden ist".
Gemeinderat muss entscheiden, wie es weitergeht
Diese Einschätzung ist für Kastner angesichts eines Grabes ohne dazugehörige Leiche ein "schlechter Scherz". "Es geht hier schließlich um einen Massenmörder", sagt er. Mit dem Grabstein muss sich jetzt auch noch einmal der Gemeinderat beschäftigen und entscheiden, ob es vor Gericht in die nächste Instanz geht.
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