Aktionskünstler muss Reinigung von Jodl-Grab bezahlen

Im Prozess gegen Aktionskünstler Wolfram Kastner ist am Dienstag ein Urteil gefallen.
dpa/AZ |
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München - Der Künstler Wolfram Kastner muss rund 4.000 Euro Reinigungskosten für das umstrittene Jodl-Grab auf der Fraueninsel tragen. Das entschied das Landgericht München I am Dienstag. Kastner hatte unter anderem das Grab mit roter Farbe als Symbol für Blut beschmiert. Er sah darin Kunstaktionen aus Protest gegen das dort angebrachte Gedenken für den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Alfred Jodl, der nach dem Zweiten Weltkrieg als NS-Kriegsverbrecher hingerichtet worden war. Verwandte Jodls hatten Kastner daraufhin verklagt. In erster Instanz war der Künstler bereits vom Amtsgericht München verurteilt worden. Seine Berufung gegen das Urteil vom März wies das Landgericht nun zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Aktionen nicht von Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt

Nach Ansicht der Zivilkammer waren Kastners Aktionen nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht wertete die Taten als Eingriff in das Eigentum der Familie Jodls. Es sei zwar nachvollziehbar, dass ein solches Gedenken erheblich Anstoß errege, und das Ausblenden der NS-Vergangenheit könne als unerträglicher Misstand empfunden werden. Eine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung sei damit aber nicht verbunden.

Um das Grab auf der Fraueninsel gibt es seit Jahren Streit. Jodl selbst liegt dort nicht begraben, nur andere Familienangehörige. Zu finden sind dort seine Lebens- und Sterbedaten, die Darstellung des Eisernen Kreuzes sowie sein Militärrang eines Generalobersts - aus Kastners Sicht ein illegales Ehrenmal. In vier Aktionen hatte er dagegen protestiert und etwa im Mai 2015 eine Tafel angebracht mit der Aufschrift "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher!". Später hatte er Teile der Grabstätte mit roter Farbe bemalt.

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